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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Neuwied

Anwälte für Steuerrecht, die in Neuwied Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Wetzler

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Dammstraße 6, 56564 Neuwied
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Neuwied
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin für Steuerrecht in NeuwiedAnwältin für Steuerrecht in Neuwied Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In Neuwied finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.

Die Betriebsprüfung

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.

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