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Anwälte für Familienrecht in Otterbach für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Familienrecht, die im Umkreis von Otterbach Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Janina Alessa Eispert

Fachanwalt für Familienrecht
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
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Stefan Motzenbäcker

Marktstraße 35, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mirjam Nermyn Ohliger

Logenstraße 8, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ute Schellhammer

Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Karin Schmidt

Eisenbahnstraße 17, 67655 Kaiserslautern
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Brokamp

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
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Frank Westrich

Von Redwitzstraße 12, 67685 Weilerbach
in 8.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
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Anne Scherer

Fachanwalt für Familienrecht
Kantstraße 7-9, 67663 Kaiserslautern
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Dorasil

Fachanwalt für Familienrecht
Friedhofstraße 10 b, 67728 Münchweiler an der Alsenz
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Albert

Kaiserstraße 54 b, 66849 Landstuhl
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht
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Monika Seebald

Fachanwalt für Familienrecht|204
Friedhofstraße 2, 66849 Landstuhl
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Familienrecht

Infos zu Anwälte Familienrecht in Otterbach
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung

Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .

Diese Trennungsphase kann nur in wenigen Fällen verkürzt werden.

Dies ist der Fall, wenn ein Fortführen der Ehe für einen Ehepartner nicht zumutbar ist. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Sich scheiden lassen nach dem Trennungsjahr

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Die Vertretung der beiden Parteien vor Gericht muss zwingend von einem Anwalt erfolgen. Dies ist im deutschen Scheidungsrecht so festgelegt. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Otterbach im Fall einer Scheidung.

Jahr für Jahr werden von den bundesdeutschen Gerichten weit über 100.000 Ehen geschieden.

Grob vereinfacht ist zunächst zu ermitteln, welchen Wert das Vermögen eines jeden Ehegatten zu Beginn und am Ende der Ehe hatte.

Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.

Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Zum Schutz aller Beteiligten im Scheidungsverfahren existiert ein Anwaltszwang. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Nach der Bestimmung des Versorgungsausgleichs kann der Scheidungstermin festgelegt werden zu dem die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden wird. Wer vorausschauend einen Ehevertrag geschlossen hat, wird seine Scheidung in aller Regel deutlich zügiger durchsetzen.

Covid-19 und Familienrecht

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Auch das Thema Impfen kann bei geteiltem Sorgerecht ein Streitpunkt für die Erziehungsberechtigten werden. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Elternteile haben gleichermaßen eine Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.

Kindesunterhalt berechnen

Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das "unterhaltsrelevante" Einkommen zu beachten. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Unterhalt für den Ex-Partner

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner - meist aufgrund der Kinder - nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners "durch zwei" geteilt wird. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Ist man auf die Unterstützung des Ex-Partners angewiesen, sollte man die Beantragung des Unterhalts nicht all zu lange hinauszögern. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.

Selbstbehalt in Kürze

Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Die Unterhaltsberechnung

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist als schnelle Hilfe für Alleinerziehende gedacht, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Zahlt der Unterhaltspflichtige wieder den gesetzlichen Mindestunterhalt, endet die Unterhaltsvorschusszahlung des Staates.

Sorgerecht und Kindeswohl

Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Auskunft über Rechte und Pflichten im Sinne des Gesetzes. Trennen sich die Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht gleichwohl bestehen. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Gibt es auch ein alleiniges Sorgerecht?

Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so muss sich der Vater im Klaren sein, dass das Sorgerecht alleinig der Mutter zusteht. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Droht das Kind zu verwahrlosen, oder versagen die Eltern bei der Erziehung auf dramatische, das Kind schädigende Weise, kann das Sorgerecht auch beiden Elternteilen entzogen werden. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Ein Familienanwalt in Otterbach berät bei einem Sorgerechtsfall.

Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.

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