Anwalt Verkehrszivilrecht Leverkusen
Rechtsanwalt Helmut Hartung
Rechtsanwalt und · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kölner Str. 6, 51379 Leverkusen
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Info zu Verkehrszivilrecht in Leverkusen
Sie wohnen in Leverkusen und sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. In diesem Zusammenhang sind wichtige Fragen zu klären: Die Frage der Haftung: Wer hat den Unfall verursacht und wer erstattet welche Kosten? Und: In welcher Höhe ist Schadenersatz zu leisten? Die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen (die nahezu bei jedem Unfall entstehen), fallen unter das Verkehrszivilrecht.Vereinfacht gesagt geht es hier um den materiellen Bereich des Verkehrsrechts, die Lösung von Problemen mit der gegnerischen Versicherung, die gesamte Schadensabwicklung, die Klärung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Ersatz für die Wertminderung oder Fragen zum Wiederbeschaffungswert. Geschieht ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, sind auch weitergehende Fragen (z.B. Schaden durch Arbeitsausfall etc.) zu klären. Damit Ihre Rechte bei einem Verkehrsunfall nicht unter die Räder kommen, holen Sie sich in diesen und ähnlichen Fällen Hilfe bei einem Anwalt für Verkehrszivilrecht hier in Leverkusen.
Schnelle Hilfe im Verkehrszivilrecht zum Beispiel bei solchen Fragen
Ein Anwalt für Verkehrszivilrecht kann Ihnen schnelle Hilfe bieten, unter anderem in den folgenden Bereichen:- Bei einem Verkehrsunfall: Alle Folgen für Verursacher und Geschädigte in sächlicher Hinsicht, also Haftungsfragen und Versicherungsfragen: Schadenregulierung mit dem (gegnerischen) Versicherer, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Kosten für Verletzungsfolgen, Krankenhauskosten usw.
- Bei einem Arbeitsunfall / Wegeunfall: Wer einen Unfall im Straßenverkehr auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit hat, hat in der Regel Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft, die zu prüfen sind.
- Im Vertragsrecht: Zum Verkehrszivilrecht gehören auch Fragen des Vertragsrechts. Sie betreffen Kauf und Übereignung eines Fahrzeugs, das Leasing, Fragen zu Mietwagen und Mietwagenabrechnung, Gewährleistungsrechte, Mängelfragen etc.
- Im Versicherungsrecht: Auch Fragen des Versicherungsrechts können zum Verkehrszivilrecht gehören (z.B. welche Versicherung welchen Schaden zu ersetzen hat).