Fahrer von großen Autos haben auch größere Sorgfaltspflichten!
Ein Autofahrer, der mit seiner Mercedes S-Klasse auf dem Gelände einer Autowaschanlage eine Palette Pflastersteine rammte, weil er sie aufgrund der Ausmaße seines Fahrzeug nicht gesehen hatte, bleibt auf seinem Schaden sitzen, entschied das Landgericht Coburg.
Baustelle war klar erkennbar
Die Ausführungen des Autofahrers, er habe die Palette mit den Pflastersteinen aufgrund der Länge seiner Motorhaube nicht gesehen, konnte das Gericht nicht überzeugen. Auf dem Gelände der Autowaschanlage gab es eine Baustelle, die auch entsprechend gesichert war. Der Autofahrer hätte also mit damit rechnen müssen, dass weitere Pflastersteine neben der Baustelle liegen.
Fahrer großer Autos haben höhere Sorgfaltspflicht
Außerdem habe die Größe eines Fahrzeugs keinen Einfluss auf die Verkehrssicherungspflicht. Es sei laut Landgericht Coburg (Aktenzeichen 32 S 5/16) genau andersherum: Der Fahrer eines großen unübersichtlichen Autos habe eine größere Sorgfaltspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht sei im vorliegenden Fall ausreichend erfüllt worden.
erstmals veröffentlicht am 09.09.2016, letzte Aktualisierung am 12.09.2016
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