Diesel-Fahrverbote: Deutsche Umwelthilfe reicht vier weitere Klagen in NRW ein

Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen vier weitere Klage zur Einhaltung der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid für die Städte Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ festgelegt. Die Deutsche Umwelthilfe erwartet daher eine letztinstanzliche Entscheidung noch in diesem Jahr. Sie führt damit gegen 34 deutsche Städte Gerichtsverfahren zur "Saubere Luft", 14 davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen.
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