Familie muss Wohnung nach ungenehmigtem Einzug fristlos räumen

Ein Ehepaar mit zwei Kindern muss die Einzimmerwohnung, die sie ohne Mietvertrag und ohne Kenntnis des Vermieters, bezogen hat, fristlos räumen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München.
Mit Erfolg, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 433 C 777/18). Die Familie habe die Wohnung ohne Räumungsfrist zu räumen und an den Vermieter herauszugeben. Es bestehe kein Mietvertrag zwischen der Familie und dem Vermieter. Zudem sei die Einzimmerwohnung mit einer vierköpfigen Familie deutlich überbelegt. Das Interesse des Vermieters an der Räumung der Wohnung überwiege das Interesse der Familie an einer Notunterkunft deutlich.
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