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Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 27.08.2018 (Lesedauer ca. 1 Minute, 945 mal gelesen)

ESM-Training: Kein Schadensersatz bei Knochenbrüchen oder Muskelkater!

ESM-Training: Kein Schadensersatz bei Knochenbrüchen oder Muskelkater! © AlexMaster - Fotolia

Gesund, schlank und fit mit nur 20 Minuten Training pro Woche, dass verspricht das Elektro-Myo-Stimulationstraining (ESM-Training). Hier wird mit Sportgeräten trainiert, die mit Hilfe von Stromreizen verschiedene Körperteile des Sportlers stimulieren. Aber wer haftet, wenn sich der Sportler beim ESM-Training Verletzungen zu fügt?

Kein Schadensersatz bei Muskelkater


Für das ESM-Training muss der Sportler eine bestimmte Kleidung mit Elektroden tragen. Ein Trainer steuert am Gerät die Stärke des Stroms entsprechend der Fitness des Sportlers.

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 18 O 73/16) hat entschieden, dass das ESM-Training keine schwerwiegenden Gesundheitsschäden, wie etwa Nierenversagen noch Schlafstörungen und Kopfschmerzen auslösen kann. Kommt es aufgrund des ESM-Trainings zu einem Muskelkater und Belastungskopfschmerzen kann der Sportler dafür kein Schmerzensgeld verlangen. Dabei handele es sich um eine körperliche Beeinträchtigung die Sportler bei jeder Sportart in Kauf nehmen müssen, so das Gericht.

Kein Schadensersatz für Knochenbruch


Auch wenn es zu einer fehlerhaften Bedienung des Sportgeräts kommt, kann der Sportler keinen Schadensersatz vom ESM-Fitnessstudio verlangen. Dies entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 20 U 207/15) im Fall einer Frau, die ein ESM-Fitnessstudio auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rente verklagte, weil sie nach einem Unfall im ESM-Studio mehrere Knochenbrüche erlitten hatte.

Das ESM-Fitnesstudio müsse für den Unfall nicht haften, da sie keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Sie hätte auch nicht auf die Gefahr eines solchen Unfalls hinweisen müssen, da sie keine Kenntnis von dieser Gefahr hatte und auch nicht mit ihr rechnen konnte. Auch könne dem ESM-Fitnessstudio nicht vorgeworfen werden, dass es die Kundin nicht darüber aufgeklärt habe, dass die Regler am Sportgerät sich auch aus Versehen verstellen können. Ein solch unterlassener Hinweis wäre keineswegs ursächlich für den Unfall der Frau gewesen.

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