Fleher Brücke: Erstes Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich - Bußgeldverfahren eingestellt!

Nachdem im Sommer 2013 eine Vielzahl von Autofahrern auf der BAB 46 an der Messstelle "Fleher Brücke" geblitzt wurden und anwaltlich gegen die Messungen vorgingen, kam es zu massenhaften und ungewöhnlich vielen Verfahrenseinstellungen (wir berichteten über die offensichtlich fehlerhafte Auswertesoftware). Nun wurde auch das erste Wiederaufnahmeverfahren mit einer Einstellung des Verfahrens beendet.
Erst nachdem er den Führerschein bereits abgegeben und die Geldbuße bezahlt hatte, bemerkte der Mandant durch das enorme Medienecho, dass mit der Messstelle fehlerhafte Messauswertungen in Verbindung gebracht wurden. Sogleich wurde daraufhin für den eigentlich abgeschlossenen Fall ein "Wiederaufnahmeverfahren" eingeleitet. Mit Erfolg: Bereits 10 Tage später erhielt der Mandant "vorläufig" seinen Führerschein zurück - bis die Sache abschließend geprüft würde.
Am 15.05.2014 dann das erwartete Ergebnis: Auch im Wiederaufnahmeverfahren bot das Gericht nun dem Mandanten eine Einstellung des Verfahrens an - und das, ohne die Messstelle einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.
Der Fall zeigt, dass die zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagene Taktik der Anstrengung von Wiederaufnahmeverfahren nun mit knapp einem Jahr Verzögerung Früchte trägt. Sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die durch das Verfahren notwendigen Auslagen (wie Sachverständigengutachten etc.) sollen bei einer Einstellung von der Staatskasse getragen werden. Zudem ist in diesen Fällen über eine Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz nachzudenken, da der Mandant schließlich seinen Führerschein zu Unrecht schon 10 Tage abgeben musste.
Für ähnlich gelagerte Fälle macht das Verfahren Mut: Auch schon, nachdem Bußgeld gezahlt und Fahrverbot angetreten wurden, können Betroffene auf eine Einstellung und eine Entschädigung hoffen.
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Wer aus größerer Distanz mit der "Standard-Laserpistole" der Polizei, dem Gerät RIEGL FG21-P, zu schnell gemessen wurde, kann darauf hoffen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Dies zeigt ein aktuelles Gerichtsverfahren, in dem wir einen Mandanten mit unserem Sachverständigenpartner VUT aus Püttlingen vor einem Bußgeld und der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister bewahren konnten.





In den Streit um den in Wuppertal stadtbekannten Rotblitzer an der Südstraße (Ecke Viehhofstraße) kommt Bewegung, nachdem die ersten gemessenen Fahrzeugführer gerichtlich gegen die verhängten Bußgeldbescheide und Fahrverbote vorgegangen sind. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, über den aktuellen Stand rund um den Blitzer zu berichten.




