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Kategorie: Anwalt Internetrecht , 19.05.2017 (Lesedauer ca. 1 Minute, 309 mal gelesen)

Google-Adwords-Kampagne - Darf mit der Konkurrenz für die eigenen Produkte geworben werden?

Google-Adwords-Kampagne - Darf mit der Konkurrenz für die eigenen Produkte geworben werden? © mko - topopt

Keyword-Advertising in Suchmaschinen ist ein wichtiger Bestandteil im Online-Marketing. Dabei werden Anzeigen gekauft, die in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen erscheinen. Besonders ärgerlich, wenn bei der Eingabe der eigenen Marke oder Unternehmensbezeichnung als Suchbegriff die Werbung eines Mitbewerbers erscheint. Muss der Markeninhaber dies hinnehmen?

Störerhaftung bei Google-Adword-Kampagne


Der Inhaber einer geschützten Unternehmensbezeichnung hat einen Unterlassungsanspruch gegen eine Google-Adwords-Kampagne, die so eingerichtet ist, dass bei der Eingabe der Unternehmensbezeichnung die Werbung eines Mitbewerbers erscheint. Und zwar auch dann, wenn der Mitbewerber nicht für die Anzeige verantwortlich ist, aber von ihr wusste. Dies entschied aktuell das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen 6 U 29/15). Laut Gericht haben die Mitbewerber die fremde Unternehmensbezeichnung für sich benutzt. Die Überschrift der Anzeige erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Anzeige des Inhabers der geschützten Unternehmensbezeichnung handele. Dabei sei es völlig unerheblich, ob der Mitbewerber oder Google die Überschrift erstellt hat. Der Mitbewerber sei als Störer haftbar. Er habe gegen das Markenrecht verstoßen. Aus diesem Grund steht dem Inhaber der geschützten Unternehmensbezeichnung ein Unterlassungsanspruch gegen die Googgle-Adwords-Kampagne des Mitbebwerbers zu.

BGH: Google-Adwords-Kampagne mit fremden Markennamen erlaubt!


Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 217/10) hat entschieden, dass eine Google-Adword-Kampagne als Suchwort auch geschützte Marken eines anderen Unternehmens verwenden dürfen, wenn das Suchergebnis in einem eigenen abgetrennten Anzeigenbereich angezeigt werde. Darüber hinaus dürfe das Keyword-Advertising nicht den Markengegenstand oder Markeinhaber enthalten. Liegen diese Voraussetzungen vor, wurde das Markenrecht nicht verletzt.

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