Grillsaison eröffnet- Streit mit den Nachbarn vermeiden
Die kommenden Tage verwöhnen mit sommerlichen Temperaturen. Auf Terrassen und Balkonen wird dann die Grillsaison eröffnet. Aber des einen Freud ist zuweilen des anderen Leid. Damit die Brutzelei nicht in einem Nachbarschaftsstreit endet, sollten einige Spielregeln beachtet werden. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.
Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollten daher nur Elektrogrills verwendet werden. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. Haus & Grund weist darauf hin, dass in vermieteten Mehrfamilienhäusern das Grillen durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein kann.
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Unter Nachbarn gibt es vielfältige Konflikte: Lärmbelästigung, verbotene Grenzbebauung, Überwuchs und vieles mehr. Aus diesem Grund sind die deutschen Gerichte immer wieder mit nachbarschaftlichen Streitigkeiten beschäftigt. Interessante Urteile dazu finden Sie hier. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Immissionen aus einem ordnungsgemäß installierten und genutzten Holzofen einen Nachbarn nicht beeinträchtigt.





Zwischen Nachbarn gibt es eine Reihe an Konfliktfeldern: Lärm, Haustiere, überwachsende Bäume, Bauerweiterungen und so weiter. Lesen Sie hier interessante Rechtsprechung zu Rechten und deren Grenzen in einer Nachbarschaft.




