Handgreiflichkeiten beim Nachbarschaftsstreit – gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen

Eskaliert ein Nachbarschaftsstreit derart, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Verletzungen kommt, muss die gesetzliche Unfallversicherung dafür nicht einspringen – selbst wenn sich die Auseinandersetzung während der beruflichen Tätigkeit abgespielt hat.
Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich für den Vorfall zu zahlen, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele. Diese Ansicht teilte auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg und lehnte die Klage des Landwirts gegen die Sozialversicherung ab. Diese müsse nur für Unfallfolgen aufkommen, wenn die berufliche Tätigkeit Ursache für den Unfall ist. Dies sei hier nicht der Fall. Der Landwirt habe den Angriff des Nachbarn während seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachweisen können.
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Sozialleistungen
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Sozialrecht
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Feier als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. So sind etwa die Kosten einer Abschiedsfeier und einer Feier anlässlich der Bestellung zum Steuerberater steuerlich absetzbar.





Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist auch aus beruflichen Gründen rechtens.





Ein Mann, der nach seinem Saunagang regelmäßig nackt durch seinen Garten lief, war Anlass eines heftigen Nachbarschaftsstreites. Jetzt hat das Dortmunder Landgericht entschieden, dass Nachbarn den nackten Anblick ertragen müssen.





Buntes Herbstlaub bedeckt Straßen und Gehwege und macht auch vor Nachbars Garten nicht halt. Auf öffentlichen Straßen wird das Laub von der kommunalen Straßenreinigung beseitigt. Auf Gehwegen und auf eigenen Grundstück hat der Grundeigentümer die Arbeit. Wer muss aber das zum Nachbarn herüber gewehte Laub entfernen?




