Kursgewinne steuerfrei?
Nachdem sich der Deutsche Aktienindex (DAX) innerhalb von zwei Jahren verdoppelt hat, denkt so mancher Aktiensparer an Gewinnmitnahmen – nach dem klassischen Motto „Nur realisierte Kursgewinne sind echte Gewinne“. Klar, dass der Fiskus daran mitverdienen will.
Doch nicht immer müssen Aktiensparer mit dem Staat teilen. Zu unterscheiden ist zwischen vor und nach dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren. Hat der private Anleger seine Aktien vor 2009 gekauft, gilt in diesen Fällen das alte Steuerrecht. Das heißt, wer solche „Altbestände“ besitzt und nun verkauft, kann daraus erzielte Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen. Wurden die Aktien dagegen nach dem 1. Januar 2009 erworben, erhebt der Staat auf den bei einem Verkauf realisierten Gewinn Abgeltungsteuer. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag des Anlegers von 801 Euro im Jahr bereits ausgeschöpft und keine Verrechnung mit Veräußerungsverlusten aus anderen Geschäften mehr möglich ist.
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Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ausnahme: Der Anleger hat die Wertpapiere vor 2009 erworben – die sogenannten Altbestände. Dann sind Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr für Privatanleger steuerfrei.





Anleger und Sparer haben ab Anfang nächsten Jahres – egal für welche Anlageform – nur noch einen einzigen Steuersatz zu beachten. Denn ab 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Damit werden Kapitalerträge nicht mehr ganz unterschiedlich besteuert, sondern das gesamte Verfahren neu geordnet und vereinfacht.




