Miete: Nachmieter nur mit Einverständnis des Vermieters!
Bei vielen Mietern herrscht der Glaube vor, dass man ein Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn man einen oder mehrere Nachmieter stellt. Das ist so nicht richtig! Der Vermieter ist nur in bestimmten Fällen verpflichtet sich auf einen Nachmieter einzulassen.
Grundsätzlich muss ein Vermieter einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn eine sogenannte Nachmieterklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, kommt der Mieter nicht mit der Stellung von drei Nachmietern vorzeitig aus seinem Mietvertrag raus. Er hat dann nur die Möglichkeit sein Mietverhältnis vorzeitig aus einem wichtigen Grund zu beenden. Wichtige Gründe sind für einen Mieter:
• wenn er unvorhersehbar berufsbedingt einen Ortswechsel vornehmen muss
• wenn Krankheit oder Pflegebedürftigkeit unvorsehbar eintreten
• wenn die Wohnung durch Familienzuwachs zu klein wird.
Kein wichtiger Grund ist es hingegen, wenn der Mieter lediglich eine günstigere, größere oder schönere Wohnung gefunden hat, so das Oberlandesgericht Oldenburg ( Aktenzeichen 5 UH 1/81 RE).
Aber auch wenn der Mieter einen Nachmieter stellen darf, heißt das nicht, dass der Vermieter jeden Nachmieter akzeptieren muss. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 412 C 3825/08) stellt beispielsweise klar, dass ein Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Der Vermieter genießt bei der Auswahl eines Nachmieters völlige Vertragsfreiheit. Die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, begründe lediglich einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis, nicht auf Abschluss eines Nachfolgemietvertrages. Die Ablehnung sei auch nicht grundlos erfolgt, insbesondere sei keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung erkennbar.
Falsch ist auch der Glaube, der Mieter müsse lediglich drei Nachmieter stellen, um aus seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Vermieter zu kommen. Der Vermieter kann so viele Nachmieter ablehnen wie er will, wenn kein geeigneter Nachmieter dabei ist. Das wichtigste Kriterium für einen geeigneten Nachmieter ist, ob er solvent ist und die Miete zahlen kann.
Der Vermieter hat eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter für ihn akzeptabel ist. Das Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Aber es endet nach einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 467/0) auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen Nachforderungen stellt.
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Mieten & Vermieten
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Mietrecht
Gerade im Mietrecht herrschen bei vielen Mietern falsche Vorstellungen oder Irrtümer vor, die sich trotz anders lautender Gesetze oder Rechtsprechung hartnäckig über Jahre hinweg halten. Wir haben stellen die häufigsten Irrtümer richtig ...





Eigenbedarfskündigung - Antworten für Vermieter und Mieter, rechtliche Informationen, aktuelle Urteile, Checklisten und häufige Fragen zu diesem sensiblen Thema. (Checkliste - Eigenbedarfskündigung prüfen) Podcast




