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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 16.04.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1131 mal gelesen)

Unfall mit dem Mietwagen – Was Sie nun beachten müssen!

Unfall mit dem Mietwagen – Was Sie nun beachten müssen! © freepik - mko

Kommt es zu einem Unfall mit einem Mietwagen gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Jetzt müssen die richtigen Schritte eingeleitet werden, damit man nicht für den Unfallschaden aufkommen muss. Doch auf was muss man alles achten, wenn es zu einem Mietwagenunfall gekommen ist? Welche Kfz-Versicherung deckt die Schäden bei einem Unfall mit einem Mietwagen ab? Wann haftet der Mietwagenvermieter für die Unfallfolgen? Und was gilt bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland?

Was tun bei Unfall mit einem Mietwagen?


1. Unfallstelle sichern/ Verletzte versorgen


Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen muss zunächst die Unfallstelle abgesichert und erste Hilfe bei möglichen Verletzten geleistet werden. Danach sollten ggfs. Rettungsdienst vom Unfall informiert werden.

Lesen Sie zum korrekten Verhalten nach einem Autounfall unseren ausführlichen Rechtstipp „Autounfall – Diese fünf Punkte müssen SIe jetzt beachten!“ .

2. Polizei verständigen


Wer mit einem Mietwagen in einen Verkehrsunfall gerät, sollte immer auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei bestehen. In den meisten Automietverträgen ist geregelt, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Polizei nicht zur Unfallstelle gerufen wurde. Wurde diese etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Autoanmietung vereinbart, muss der Fahrer die Polizei in jedem Fall verständigen und auf sie warten, selbst wenn er so seinen Flug verpasst, entschied das Amtsgericht (AG) München (Az. 233 C 7550/15).

3. Beweise sichern


Machen Sie an der Unfallstelle zu Beweiszwecken Fotos vom Unfall, den Straßenverhältnissen, Wetter und den Unfallschäden und notieren Sie sich die Kontaktdaten von Unfallzeugen.

4. Autovermietung verständigen


Im nächsten Schritt muss die Autovermietung vom Unfall in Kenntnis gesetzt werden. Sie wird mit dem Automieter dann das weitere Vorgehen absprechen.

Welche Kfz-Versicherung zahlt bei einem Unfall mit einem Mietwagen?


Für einen Mietwagen besteht, wie für jedes andere Auto auch, ein gesetzlicher Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung. Jeder Schaden, der bei anderen Verkehrsteilnehmern durch den Mietwagen verursacht wird, ist somit abgedeckt. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind allerdings nicht von der Haftpflichtversicherung umfasst. Dafür muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Welche Versicherung die Regulierung des Unfallschadens in welcher Höhe übernimmt, hängt davon ab, ob eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbehalt im Rahmen der Autovermietung gebucht wurde.

Eine Teilkaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Unfall mit dem Mietwagen durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Abgesichert sind hier nur Schäden, die von außen auf den Mietwagen einwirken, wie etwa Schäden durch einen herabstürzenden Ast oder Vandalismus.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei einem fahrlässigen Verschulden des Mietwagenunfalls. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherungsschutz der Vollkasko erlöschen. Hier werden auch die Schäden am Mietwagen reguliert. Die Vollkasko kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Ohne Selbstbehalt ist die Versicherung teurer, weshalb sich Automieter in der Regel für eine Vollkasko mit Selbstbehalt entscheiden. Kommt es zu einem Unfall muss der Selbstbehalt gezahlt werden.

Tipp: Immer eine Vollkaskoversicherung bei einem Mietwagen abschließen! Bei einem Unfall sind damit alle Schäden abgedeckt. Bei einem Mietwagen kann es auch sinnvoll sein, de Selbstbehalt auf null zu setzen.

Bei welchen Mietwagenfällen scheidet eine Haftung der Kfz-Versicherung aus?


Egal oder Vollkasko oder Teilkaskoversicherung es gibt eine Reihe von Schäden, die nicht reguliert werden. Dazu gehören Schäden, die ein Fahrer verursacht hat, der nicht im Mietvertrag benannt ist oder Schäden, die aufgrund einer Missachtung der Autovermietbedingungen entstanden sind. Auch bei Drogen- oder Alkoholkonsum am Steuer endet der Versicherungsschutz. Ebenso ist eine Falschbetankung oder der Verlust des Autoschlüssels nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Werden Gegenstände des Automieters aus dem Mietwagen gestohlen, haftet dafür keine Vollkasko oder Teilkasko.

Wann haftet der Unfallgegner bei einem Unfall mit einem Mietwagen?


Wer unverschuldet mit einem Mietwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, haftet für die Unfallfolgen nicht. In diesem Fall muss der Unfallgegner für alle Unfallschäden aufkommen.

Wann muss der Mietwagenvermieter bei einem Unfall mit einem Mietwagen für die Unfallfolgen aufkommen?


Kommt es zu einem Unfall, weil der Mietwagen nicht verkehrstüchtig war, haftet die Mietwagenfirma für die Unfallfolgen. So sprach das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 2 U 28/21) einer Mietwagenkundin Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegenüber einer Mietwagenfirma zu, weil diese ihr ein nicht verkehrssicheres Mietfahrzeug überlassen hatte und die Frau deshalb einen Unfall verursachte, bei dem sie ihren Arm verlor.

Was gilt bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland?


Wer mit einem Mietwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, sollte auch in jedem Fall die Polizei informieren. Diese fertigt ein Unfallprotokoll an, in dem Unfallhergang und Unfallschaden für die Autovermietung und die Versicherung dokumentiert werden. Im Anschluss daran sollte der Autovermieter umgehend vom Unfall informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.

Aufgepasst: Wer mit einem gemieteten Fahrzeug ins Ausland fährt, obwohl er das nach den Bedingungen des Mietvertrags nicht darf, muss damit rechnen, dass die Autovermietung das Fahrzeug aufgrund eines Diebstahlverdachts stilllegen lässt. Die Kosten für diesen Aufwand muss der Automieter zahlen, entschied das AG München (Az. 182 C 21134/13).

Wichtig: Wer in den USA einen Mietwagen anmietet, sollte eine sog. Uninsured Motorist Protection abschließen, denn es kann vorkommen, dass der Unfallgegner nicht oder nicht ausreichend versichert ist. Die Uninsured Motorist Protection deckt bei einem Mietwagenunfall die Personen- und Sachschäden ab.

Was kann man tun, um einen Unfall mit einem Mietwagen möglichst zu vermeiden?


Wer sich einen Mietwagen leiht, sollte sich darüber bewusst sein, dass er in ein fremdes Auto steigt, dessen Fahrverhalten er nicht kennt. Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten sind für den Fahrer neu, ebenso das Einschätzen der Abständes des Fahrzeugs. Man sollte sich daher zunächst langsam mit dem Mietwagen vertraut machen, bevor man zur ersten Fahrt losfährt.

erstmals veröffentlicht am 03.07.2020, letzte Aktualisierung am 16.04.2024

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