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Eckhard Mäurer

Eckhard Mäurer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Markus Fromm

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privates Baurecht
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Dr. Eckhard Mäurer, Rechtsanwalt privates / öffentliches Baurecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Mainz

Kommen Sie mit allen Ihren Fragen rund um das private und öffentliche Baurecht oder das Verwaltungsrecht zu mir - ich freue mich auf Sie und werde Ihnen meine gesamte Expertise und Erfahrung zur Verfügung stellen. Sie erreichen mich jederzeit in der Kanzlei. Sollte ich nicht persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir dort bitte eine Nachricht. Das können Sie auch gleich hier über das Kontaktformular. Ich melde mich in jedem Fall umgehend zurück. 

Mein beruflicher Werdegang, meine Spezialisierungen

Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich an den Universitäten Freiburg i. Bg., Bonn und Mainz absolviert und im Jahr 1995 meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten. Zunächst habe ich mich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert und im Jahr 1999 in diesem Rechtsgebiet den Titel zum Fachanwalt erworben. Im gleichen Jahr schloss ich auch meine Ausbildung zum Mediator ab. 

Neben meiner juristischen Laufbahn war ich lange Jahre Stadtdirektor in Bad Berleburg und Menden (NRW) und Vorsitzender der Geschäftsführung der Süddeutschen Metall BG in Mainz. Bis heute bin ich Justiziar der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Bezirksärztekammer Rheinhessen. 

Bei Fromm***FMP berate und vertrete ich Mandanten in meinen Tätigkeitsschwerpunkten und zusätzlich im Öffentlichen Recht, im Arzt- und Kassenarztrecht und im Medizinrecht. 

Mein Tätigkeitsschwerpunkt, das Verwaltungsrecht

Als Fachanwalt für das Verwaltungsrecht übernehme ich Mandate im öffentlichen Recht, jenem Rechtsbereich, der das Handeln des Staates gegenüber seinen Bürgern ausmacht. Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Leitlinien für staatliches Handeln. Dazu gehört zum Beispiel auch der gesamte Bereich des öffentlichen Baurechts, das die Planung und Ordnung von Bauvorhaben und die Bebauung von Grundstücken regelt (Erteilung von Baugenehmigungen, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). 

Im Verwaltungsrecht / öffentlichen Recht ist es meine Aufgabe als Rechtsanwalt, das staatliche Handeln im Sinne meiner Mandanten zu überprüfen, und wenn nötig, darauf zu achten, dass es in seinen Grenzen erfolgt. Staatliches Handeln darf dem Bürger gegenüber weder fehlerhaft noch willkürlich sein. Ist das doch der Fall, haftet der Staat für gesetzwidriges oder fehlerhaftes Handeln seiner Angestellten, Beamten, Institutionen usw. 

Neben dem erwähnten Baurecht gehören zu den Tätigkeitsbereichen des Fachanwalts für Verwaltungsrecht z.B. das Schulrecht und das Hochschulrecht, das Beamtenrecht, das Umwelt- und Energierecht, das Gewerberecht etc. 

Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie kundige Unterstützung in einem dieser Rechtsgebiete benötigen – ich unterstütze Sie und helfe Ihnen weiter!

 

Rechtsanwalt Mäurer und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Fromm***FMP beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: