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Lars Eickmeier

Lars Eickmeier

Rechtsanwalt
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Lars Eickmeier – Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Wilhelmshaven

Möchten Sie sich wettbewerbsrechtlich absichern? Fragen Sie sich, welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist?  Sind Sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden? Dann bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Erstberatungstermin mit mir, oder senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular in der rechten Spalte. Sollte es sich um einen Notfall handeln, können Sie mich auch mobil erreichen. 

Wie sehen meine Kompetenzen als Rechtsanwalt aus?         

Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich in Hamburg und Gießen. Im Jahre 1988 wurde ich als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg zugelassen. Durch meine langjährige Erfahrung und meine Expertise kann ich Ihnen garantieren, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten bei mir in besten Händen sind. Ich vertrete und berate Sie gerichtlich und außergerichtlich im Vertragsrecht, EDV-Recht / IT-Recht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. 

Wenn Sie einen Beratungstermin mit mir vereinbart haben, werden wir zuallererst auf die wichtigsten Punkte Ihres Anliegens eingehen. Ich erkläre Ihnen anschließend ausführlich und verständlich, mit welchen Erfolgschancen, Kosten und Risiken Sie zu rechnen haben. Während aller Schritte Ihres Verfahrens – ob nun außergerichtlich oder vor Gericht – stehe ich Ihnen persönlich zur Seite und berate und unterstütze Sie individuell und fachkundig. 

Mein Tätigkeitsschwerpunkt, das Vertragsrecht

Verträge brauchen keine Unterschrift um gültig zu sein – sie können auch mündlich oder sogar ohne mündliche Übereinkunft zustande kommen. Der Standard-Vertrag, den wir alle kennen und meistens auch meinen, wenn von einem Vertrag die Rede ist, hat Schriftform und wird zwischen (zwei oder mehreren) Parteien abgeschlossen. Jede Partei erhält bei Abschluss, der Beweiskraft wegen, ihr eigenes Exemplar des Vertrages. Natürlich bieten Verträge jede Menge Streitpotenzial, auch über das berühmte Kleingedruckte hinaus. Das Problem: Selbst klar und eindeutig gehaltene Formulierungen können unterschiedlich interpretiert werden, und schon ist der Streit da. 

Ich kann daher nur dazu raten, einen jeden Vertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen, auf eigene Konstruktionen und Formulierungen zu verzichten oder gar Musterverträge aus dem Internet herunterzuladen. Im Zweifel kommt diese Erkenntnis leider oft zu spät, nämlich dann, wenn man sich Jahre nach dem Abschluss auf eine Leistung oder Klausel aus dem Vertrag beruft und feststellt, dass sie mitnichten klar formuliert wurde. 

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr rechtliches Anliegen anvertrauen würden. – ich bin auf Ihrer Seite, melden Sie sich bei mir!

Mit freundlichen Grüßen
Lars Eickmeier

 

Rechtsanwalt Eickmeier und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Eickmeier Heinz Hartwig Rechtsanwälte beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: