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Maximilian Richter

Maximilian Richter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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Maximilian Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München 

In meiner Kanzlei betreue ich in erster Linie strafrechtliche Fälle. Ich kann Sie hier kompetent und fachlich versiert vertreten. Sie können sicher sein: Ihre Ziele und Interessen stehen bei mir im Vordergrund. Ich verfolge sie stets professionell und mit höchstem Engagement!

Strafrechtliche Ermittlungen greifen tief in die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten ein. Das frühe Einschalten eines kundigen Rechtsbeistandes kann entscheidend für den weiteren Verlauf eines Verfahrens sein. Rufen Sie mich daher möglichst frühzeitig an – ich werde umgehend zur Stelle sein um Ihre Rechte zu vertreten. Ich bin gut über das Kanzleitelefon zu erreichen, oder Sie melden sich über das Kontaktformular, auf dem Sie mir bitte eine Nachricht hinterlassen. 

Meine Vita und Tätigkeitsschwerpunkte

Meine juristische Berufslaufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt an der Oder und Berlin. Das Referendariat habe ich in München absolviert; seit 2009 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen und als Rechtsanwalt tätig. Mit dem Strafrecht als Tätigkeitsschwerpunkt ist der Erwerb des Fachanwaltstitels im Jahr 2013 nur folgerichtig. Weitere Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Verkehrsrecht, im Ausländerrecht, im Sportrecht, im Arbeitsrecht sowie im Mietrecht. An der Universität Hagen habe ich im Jahr 2012 ein Aufbaustudium im Sportrecht erfolgreich abgeschlossen. Ich bin Mitglied in mehreren Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. 

Wie kann ich Sie im Strafrecht unterstützen?

Das Strafrecht ist umfassend, es reicht vom Betäubungsmittelstrafrecht über das Jugendstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht und den Kapitalstrafsachen, um nur die bekannteren Deliktsbereiche zu nennen. Ich begleite Sie vom Beginn einer Ermittlung an und stehe an Ihrer Seite bis zum Ende des Verfahrens. 

Versuchen Sie im Falle sich ankündigender Ermittlungen gegen Ihre Person ruhig zu bleiben, auch wenn das angesichts des staatlichen und behördlichen Repertoires an Maßnahmen in einem solchen Fall schwer sein mag: Sie werden vernommen, erhalten eine Vorladung oder einen Strafbefehl, es wird Untersuchungshaft verhängt. Benachrichtigen Sie mich, sobald Sie Behördenpost oder Besuch von der Polizei bekommen. Ich werde umgehend die notwendigen Schritte einleiten und alle Gesichtspunkte geltend machen, die Ihrer Entlastung dienen können. 

 

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