Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder – Ihr Fachanwalt für Sozialrecht
Guten Tag! Gerne würde ich mich Ihnen kurz vorstellen. Als Fachanwalt für Sozialrecht biete ich Ihnen an, bei allen sozialen Angelegenheiten ihr fachlicher Ansprechpartner zu sein. Sowohl als beratender Beistand bei Rechtsfragen, als auch in der Verteidigung und Vertretung bei juristischen Angelegenheiten, möchte ich Ihnen kompetent und persönlich zur Seite stehen. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Zu meiner Person
Geboren wurde ich 1972 in Schwerin, wo sich auch die Niederlassung unserer Kanzlei befindet. Mein Studium absolvierte ich in Greifswald und Berlin. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich auch als Lehrbeauftragter der Charité-Universitätsmedizin tätig. Durch meine regelmäßige Tätigkeit als Treuhänder (Insolvenzberater) erweitert sich meine anwaltliche Kompetenz auch auf andere Gebiete.
Ich bin Mitglied im Arbeitsverein Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein, sowie im Bundesverband deutscher Berufsbetreuer/innen.
Durch Spezialisierung als Fachanwalt für Sozialrecht kenne ich die Feinheiten und Tücken dieses Rechtsgebietes und kann mit detailliertem und fachmännischen Wissen eine kompetente Beratung und Verteidigung bieten. Darüber hinaus bin ich auch im Medizinrecht und Sozialhilferecht versiert und erfahren mit Schwerpunkten im Berufsrecht der Heilberufe, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht und Sozialversicherungsrecht.
Das Sozialrecht in Deutschland
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Art. 20 Abs. 1 GG
Als Sozialstaat versucht die Bundesrepublik Deutschland durch soziales Handeln in Form von Zuschüssen und Unterstützung soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Das Ziel ist dabei, die Teilhabe aller an der gesellschaftlichen und politischen Gestaltung des Staates. Das Abrutschen in Armut und der sozialen Abstieg Einzelner soll verhindert werden. In der Praxis wird dieses Streben mithilfe von Unterstützungen wie Krankengeld, Hartz IV, Sozialhilfe und den Sozialversicherungen umgesetzt. Soziales Handeln des Staates legt das Sozialgesetzbuch (SGB) fest.
Auf diese Leistungen hat jeder (bedürftige) Bürger ein Recht. Es stehen ihm entsprechende Rechtsmittel zu Verfügung, wenn der Leistungsträger ihm diese verwehrt. Gegen Bescheide und Ablehnungen kann Wiederspruch eingelegt werden. Dabei sind meist Fristen zu beachten und eine möglichst genaue, schriftliche Begründung ist vorzulegen. Wird der Widerspruch vom Amt abgelehnt, kann Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Um dieses Prozedere möglichst effizient und erfolgreich zu durchlaufen, lohnt es einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kennt versteckte Fristen, typische Fehler und die Vorgehensweisen sozialer Ämter.
Bei all diesen und weiteren Belangen würde ich Sie gerne vertrauensvoll unterstützen!
Rechtsanwalt Thierfelder und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Leonhard & Thierfelder Rechtsanwälte - Partnerschaft beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: