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Sebastian Leonhard

Sebastian Leonhard

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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Rechtsanwalt Sebastian Leonhard – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht, Mietrecht und Sozialrecht in Berlin

Ich begrüße Sie recht herzlich! Haben Sie Probleme mit Ihrer Krankenkasse? Befinden Sie sich im Rechtsstreit mit einem Arzt bzw. Patienten? Haben Sie Fragen zu Themen wie Patientenverfügung, Behandlungsfehler oder Schmerzensgeld? Dann bin ich Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich einfach und unverbindlich telefonisch oder über das Kontaktformular.

Zu meiner Person und meiner Spezialisierung als Fachanwalt

1968 wurde ich in Uelzen geboren. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich in Berlin und Amsterdam.

Ich bin Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht. Des Weiteren bin ich in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein aktiv. Über diese Mitgliedschaften halte ich kontinuierlichen Kontakt zu anderen Anwälten meiner Fachgebiete und betreibe somit ständigen Wissensaustausch. So bin ich auch aktiv an der Gestaltung und dem Umgang mit dem Medizin- und Sozialrecht in Deutschland beteiligt.

Als Fachanwalt für Medizinrecht, Mietrecht und Sozialrecht sichere ich Ihnen versierte und vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen zu. Mehrjährige Erfahrung, Schulungen, eine Vielzahl abgeschlossener Fälle und meine Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten machen mich zu Ihrem kompetenten Ansprechpartner.

Innerhalb des Medizinrechts liegen meine Beratungsschwerpunkte auf dem Vertragsarztrecht, Psychotherapeutenrecht und dem Kooperationsrecht und Vergütungsrecht der Heilberufe. Innerhalb der Sozialversicherungen habe ich besondere Erfahrung mit dem Krankenkassenrecht.

Das Medizinrecht und der Konflikt zwischen Krankenkassen und Versicherten

Wer mit dem Medizinrecht in Kontakt kommt, ist nicht selten in einer belastenden und nervenaufreibenden Situation. Immerhin geht es um die Gesundheit, die körperliche und psychische Unversehrtheit des eigenen Körpers bzw. ihrer Erhaltung oder Wiedererlangung. Jeder möchte sein Recht geltend machen, wenn diese Thematik im Raum steht.

Deutlich wird dies im Umgang mit den Krankenkassen. Was übernimmt meine Krankenkasse? Wird diese zwar neue und vielversprechende Behandlung bezahlt? Übernimmt meine Krankenkasse diese Leistung auch, wenn ich privat versichert bin? In Deutschland legen Richtlinien fest, welche Behandlungen von den (gesetzlichen) Kassen übernommen werden müssen. Oft gestaltet sich die Frage nach der Erstattung / Leistung recht schwierig. Nicht selten gehen Verhandlungen dieser Art deshalb durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof.

Natürlich steht gesetzlich wie privat Versicherten das Recht zu, gegen die Verweigerung einer Kostenübernahme bzw. einer Kostenerstattung die Entscheidung seiner Kasse / Krankenversicherung anzufechten. Doch Vorsicht! Hier geht es um juristische und medizinische Feinheiten, die dem Laien unbekannt sind. Es ist wichtig, einen Fachmann an seiner Seite zu haben, der Sie bei der Durchsetzung Ihres Vorhabens unterstützt und sie davor bewahrt, in eine rechtliche Bredouille zu geraten.

Gerne würde ich Sie in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützen. Ich freue mich auf Sie!

 

Rechtsanwalt Leonhard und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Leonhard & Thierfelder Rechtsanwälte - Partnerschaft beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: