Stefan Kirst – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nur wer seine Arbeit gern macht, macht sie gut. Zum einen ist dies mein Motto, mit dem ich in jeden Arbeitstag starte, zum anderen auch ein Hinweis darauf, warum das Arbeitsrecht ein so wichtiges Rechtsgebiet darstellt. Man muss sich innerhalb seiner Arbeitsstelle wohlfühlen, um seine Aufgaben gut zu erledigen. Dabei ist kein Platz für Mobbing oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Lohn- oder Urlaubsansprüche. Nehmen Sie deshalb bereits zu Beginn etwaiger Irritationen gerne meine rechtliche Beratung in Anspruch – wir können zwar nicht immer das Wohlfühlgefühl innerhalb Ihres Arbeitsplatzes wiederherstellen, können Ihnen jedoch zu Ihrem Recht verhelfen! Für Ihr Recht zu kämpfen ist meine Passion und ich setze dazu mein komplettes Fachwissen und meine Kompetenz ein, um Sie erfolgreich zu vertreten. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir auf.
Vita
Nach meinem Abitur studierte ich an der Verwaltungsfachhochschule für Finanzen in Rotenburg an der Fulda und war danach als Steuerinspektor z. A. tätig. Danach brachte mich mein Wunsch, Rechtsanwalt zu werden, an die Freie Universität Berlin, wo ich Rechtswissenschaften studierte. Mein Referendariat absolvierte ich am Kammergericht Berlin. Später gründete ich zusammen mit Christian Vandrey die Kanzlei Kirst & Vandrey, welche seit 2003 ihren Sitz in Berlin-Charlottenburg hat. Fachliche Qualität hat bei mir einen sehr großen Stellenwert, daher habe ich mich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht weitergebildet und bin in der Lehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätig.
Das Arbeitsrecht – ein individuelles Rechtsgebiet
Im Arbeitsrecht ist es unmöglich, eine pauschale Antwort auf eine rechtliche Frage zu geben, ohne alle betreffenden Aspekte in den Blick genommen zu haben. Dies mag zum einen an den verschiedenen Beschäftigungsarten, wie zum Beispiel Voll- oder Teilzeit oder Minijob liegen, zum anderen aber auch an den individuellen Betriebsvereinbarungen – kein Rechtsfall gleicht einem anderen. Verlassen Sie sich deshalb bitte nicht auf das Internet oder das Urteil von Bekannten, sondern kommen auf mich zu – ich gebe Ihnen eine für Sie gültige Auskunft!
Ich stehe sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit meiner kompetenten juristischen Beratung zur Seite. Ich überprüfe Ihre Arbeitsverträge oder bin Ihnen bei der Neugestaltung von Arbeitsverträgen behilflich. Sie haben eine unerwartete Kündigung erhalten? Gerne überprüfe ich diese auf ihre Rechtmäßigkeit und stelle fest, ob für Sie eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt. Der Gesetzgeber hat Vorschriften zum Kündigungsschutz erlassen, um Sie als Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Der Kündigungsschutz kann greifen, wenn Ihre Kündigung sozial ungerechtfertigt wäre, Sie schwanger wären oder sich in Elternzeit befinden (oder diese beantragt haben) würden, oder wenn Sie als Auszubildender im Betrieb beschäftigt wären. Diese Aufzählung stellt nur eine kleine Auswahl dar. Sprechen Sie mich sehr gerne auf Ihr Anliegen an – ich helfe Ihnen gerne und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Rechtsanwalt Kirst und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Kirst & Vandrey beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: