Dr. Thomas Berg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, für Bau- und Architektenrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Darmstadt
Ich bin bei allen Fragen rund um die Immobilie für Sie da und berate Sie oder unterstütze Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie erreichen mich über das Kanzlei-Sekretariat. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir dort bitte eine Nachricht oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich umgehend zurück!
Werdegang und Vita
An mein 1. Staatsexamen im Jahr 1994 schloss ich meine Promotion zum Dr. jur. an. Mein 2. Staatsexamen legte ich im Jahr 1997 ab und wurde im gleichen Jahr zu Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ebenfalls in diesem Jahr trat ich in die Kanzlei RechtsAnwälte & Notare ein. Seit dem Jahr 2001 habe ich drei Fachanwaltstitel erworben, im Verwaltungsrecht, im Bau- und Architektenrecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Alle diese Fachanwaltschaften haben einen direkten Bezug zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt rund um die Immobilie.
Was kann ich für Sie tun?
Immobilien sind „unbewegliche“ Sachen (Häuser, Grundstücke). Das Gesetz behandelt sie anders als andere („bewegliche“) Rechtsgüter. Wichtig ist das besonders dann, wenn es wenn es um den Kauf oder den Verkauf von Immobilien geht, also um die Eigentumsübertragung. Ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit als Rechtanwalt und Immobilienspezialist ist das Erstellen, Gestalten und Überprüfen von Verträgen rund um die Immobile, z.B. Grundstücksverträge, Haus- und Wohnungskaufverträge, Mietverträge oder Maklerverträge. Ich unterstütze meine Mandanten auch bei der Aushandlung von Architektenverträgen und Bauwerkverträgen und bin hier sowohl für öffentliche (kommunale) und private Auftraggeber und Projektentwickler tätig als auch auf Seiten der Aufragnehmer, wie Architekten, Generalplaner, Generalübernehmer und Werkunternehmer.
In Fragen rund um Bau und Immobilie unterstütze und berate ich auch Kommunen, zum Beispiel in Fragen des Vergaberechts, des zivilen Baurechts aber auch in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. So entwerfe ich städtebauliche Verträge zur Realisierung größerer Projekte sowohl für Projektentwickler als auch für Städte und Gemeinden. Ich unterstütze unsere Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie deren Verteidigung in Normenkontrollverfahren. Ebenso vertrete ich auch betroffene Bürger und Investoren, die sich durch Bauvorhaben oder Bebauungspläne in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Hier stehen sehr stark verwaltungsrechtliche Fragen im Vordergrund.
Zusätzlich zu Rechtsangelegenheiten im Immobilienrecht können Sie sich auch gerne in allen Fragen des Vertragsrechts und des öffentlichen Rechts, des Umwelt-, Altlasten- und Immissionsschutzrechts, des Kommunalrechts und Beamtenrechts an mich wenden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich freue mich auf Sie!
Rechtsanwalt Berg und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei RechtsAnwälte & Notare Falk Berghäuser, Albach, Landzettel, Wieland, Berg PatnerschaftsG mbB beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten: