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Thomas Winkelmeier

Thomas Winkelmeier

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht
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Thomas Winkelmeier, Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Regensburg

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, hatten einen Unfall oder werden einer Verkehrsstraftat beschuldigt? Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, werde ich für Ihren Schutz sorgen und eine Lösung für Ihren Konflikt erarbeiten. Gerne können Sie mir Ihr Anliegen über das Kontaktformular in der rechten Spalte schilden. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.

Meine Kompetenzen

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft habe ich mein Referendariat beim Landgericht Regensburg absolviert. Im Jahr 2001 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und gründete bereits 2002 meine eigene Kanzlei. Meine Schwerpunkte habe ich auf das Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht gesetzt. Die Spezialisierung auf bestimmte Rechtgebiete hat mir eine umfassende Bearbeitung der Materie erlaubt, sodass ich die Besonderheiten in der Theorie und Praxis tiefgreifend erlernen konnte. Meine langjährige Erfahrung in diesen Bereichen erlaubt mir eine fachlich kompetente Beratung und Vertretung. Ihr rechtliches Anliegen ist bei mir in guten Händen.

Meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Mir ist es wichtig, meine Mandanten erfolgreich zum Ziel zu bringen. Dies erreiche ich unter anderem durch eine schnelle und umfassende Prüfung des Sachverhalts und durch eine sichere und entschlossene Korrespondenz gegenüber den gegnerischen Versicherungen oder Behörden. Zu Beginn der Beratung besprechen wir in aller Ruhe die Ihr Anliegen. Dabei können Sie mir auch alle Fragen und Sorgen mitteilen, die Sie zurzeit belasten. Im Anschluss werde ich Ihnen die aktuelle Rechtslage erläutern und die damit verbundenen Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten aufzeigen, damit Sie einen Überblick über das Verfahren erhalten und meine Arbeit für Sie nachvollziehbar wird. Zudem werde ich Sie auf alle wichtigen Termine vorbereiten.

Warum habe ich mich für das Verkehrsrecht entschieden?

Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit oder einem Rotlichtverstoß kann es zu einem Bußgeldbescheid kommen. Wenn berechtigte Zweifel bestehen und ein Rechtschutz noch möglich sein sollte, kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides überprüft werden. Somit kann ein Bußgeld oder gar die Entziehung des Führerscheins vermieden werden.

Ein schlimmerer Verstoß kann mit dem Verkehrsstrafrecht in Verbindung stehen. Unter diese Verstöße fallen zum Beispiel die Nötigung im Straßenverkehr, die Trunkenheitsfahrt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die Gefährdung des Straßenverkehrs. Bevor eine Aussage gemacht wird, sollte hier zunächst ein Anwalt hinzugezogen werden, der Akteneinsicht beantragen kann. In diesem Rahmen kann der konkrete Tatvorwurf eingesehen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Dabei sind alle Ermittlungsmaßnahnamen auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wenn ein Freispruch nicht möglich sein sollte, sind alle weiteren Schutzmöglichkeiten und Rechte zu sichern, um ein günstiges Strafmaß zu erreichen.

Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen. Hier geht es darum, unberechtigte Forderung abzuwehren und die eigenen Forderungen umfassend durchzusetzen. Neben der Klärung der Unfallursache müssen somit auch die in Frage kommenden Ersatzposten überprüft werden. Sollte es bei dem Unfall zu Verletzungen gekommen sein, können auch die Arztkosten, der Verdienstausfall und ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Für die Kostenhöhe sollte ein von der gegnerischen Versicherung unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, um eine korrekte Bemessung zu erlangen.

Wie finden Sie meine Kanzlei in Regensburg?

Bevor Sie die Stadt über die Nibelungenbrücke verlassen, finden Sie meine Räumlichkeiten unmittelbar vor der Brücke auf der rechten Seite. Damit ist die Kanzlei sehr verkehrsgünstig gelegen und gut zu finden.

Am besten erreichen Sie mich über das Kontaktformular in der rechten Spalte, weil ich mich nach erfolgter Benachrichtigung zurückmelden kann. Wir haben dann die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu erörtern und gegebenenfalls einen ersten Termin zu vereinbaren. Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Auf meiner Homepage finden Sie noch mehr Informationen über meine Kanzlei und meine Tätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier

Rechtsanwalt Winkelmeier berät Sie zu diesen Rechtsgebieten: