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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 28.09.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 21521 mal gelesen)

Namensänderung nach Scheidung: Welche Rechte haben Ex-Partner?

Namensänderung nach Scheidung: Welche Rechte haben Ex-Partner? © freepik - mko

Nach einer Scheidung haben viele Ex-Eheleute den Wunsch ihren Nachnamen zu ändern. Welche Optionen hat man nach einer Scheidung bei der Wahl des Nachnamens? Welche Voraussetzungen müssen für eine Namensänderung nach einer Scheidung erfüllt sein? Wie und wo muss eine Namensänderung nach einer Scheidung beantragt werden? Was kostet eine Änderung des Nachnamens nach einer Scheidung? Und kann der Ex-Partner eine Änderung des Nachnamens nach der Scheidung erzwingen?

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Welche Optionen habe ich nach einer Scheidung bei der Wahl meines Nachnamens?


Grundsätzlich behält ein Ehepartner nach einer Scheidung seinen angeheirateten Namen. Wer seinen Namen aber ändern möchte, hat nach dem Bürgerlichen Gesetz mehrere Optionen eine Namensänderung durch zu führen. Zum einen kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden. Es können aber auch Geburtsname und angeheirateter Nachname als Doppelnamen geführt werden. Auch der Nachname einer vorherigen Eheschließung kann wieder angenommen werden.

Was brauche ich für eine Namensänderung nach einer Scheidung?


Eine Trennung reicht für eine Namensänderung nicht aus. Wichtigste Voraussetzung für eine Namensänderung ist, dass die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Das ist der Fall, wenn entweder beide Ehegatten im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten oder es wurde innerhalb eines Monats nach dem Scheidungsbeschluss kein Einspruch von einem Ehegatten erhoben.

Der Rechtskraftvermerk wird auf dem Scheidungsbeschluss gerichtlich dokumentiert. Dafür muss der Scheidungsbeschluss nach der Scheidung nochmals dem Gericht zugesandt werden.

Als weitere Voraussetzung für die Namensänderung wird vom Standesamt die Vorlage von Personalausweis / Reisepass verlangt und unter Umständen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Bei Ehen, die im Ausland geschlossen oder/und geschieden wurden, ist eine Übersetzung der Ehe- und/oder Scheidungsurkunde eines vereidigten Übersetzers notwendig.

Kann mein Ex-Partner meine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen?


Auch wenn viele geschiedene Ehepartner sich das wünschen: Der Ex-Partner kann nicht zu einer Namensänderung gezwungen werden. Er hat das Recht zu entscheiden, welchen Namen er in Zukunft tragen will.

Welche Auswirkung hat meine Namensänderung nach der Scheidung auf den Nachnamen der Kinder?


Nach einer Scheidung behalten die gemeinsamen Kinder grundsätzlich ihren Familiennamen. Ändert sich der Nachname eines Elternteils und werden weitere Kinder geboren, wird von dem Elternteil oft eine Änderung des Nachnamens der Kinder aus der ersten Ehe gewünscht. Dies ist bei minderjährigen Kindern, die bei dem Elternteil leben, dass die Namensänderung wünscht unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Elternteil muss das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung des anderen sorgerechtsberechtigten Elternteils besitzen. Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss auch das Kinde der Änderung seines Nachnamens zu stimmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind den neuen Namen des Elternteils oder auch einen Doppelnamen aus dem alten Familiennamen und dem neuen Nachnamen führen.

Was kostet eine Namensänderung nach einer Scheidung?


Für die Beurkundung und Beglaubigung der Namensänderung verlangt das Standesamt rund 25 Euro. Eine Abschrift des Familienbuchs kostet 10 Euro. Dazu kommen noch die Kosten, die aufgrund der Änderung von Personalausweis, Reisepass oder Kreditkarten entstehen.

Wie lange nach der Scheidung kann ich meinen Namen ändern?


Es gibt keine Frist innerhalb der eine Namensänderung nach einer Scheidung beantragt werden muss. Die Ex-Ehepartner können sich also nach einer Scheidung in Ruhe Gedanken machen, welchen Nachnamen sie in Zukunft tragen möchten.

Wo muss ich die Namensänderung nach der Scheidung beantragen?


In Deutschland ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Heirat erfolgte, für Namensänderungen nach der Scheidung zuständig. Der Antrag auch Namensänderung kann aber auch beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes gestellt werden, er wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

Für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
erstmals veröffentlicht am 25.02.2016, letzte Aktualisierung am 28.09.2023
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