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Kategorie: Anwalt Bankrecht/Kapitalmarktrecht , 06.09.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 668 mal gelesen)

Bankgebühren – Worauf müssen Kunden achten?

Bankgebühren – Worauf müssen Kunden achten? © freepik - mko

Neben den üblichen Kontoführungsgebühren verlangen Banken und Bausparkassen von ihren Kunden eine Reihe von weiteren Gebühren für sog. Sonderleistungen. In vielen Fällen erklären Gerichte diese Bankgebühren zugunsten der Bankkunden für unzulässig. Welche Gebühren darf die Bank vom Kunden einfordern und welche Bankgebühren sind unzulässig? Und wie können Kunden gegen unzulässige Bankgebühren vorgehen?

Darf die Bank neben der Grundgebühr für die Kontoführung weitere Gebühren pro Buchungsposten erheben?


Erhebt eine Bank neben einer vierteljährlichen Grundgebühr für die Kontoführung zusätzlich einen weiteren Preis pro Buchungsposten, ist dies unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. XI ZR 174/13) und erklärte eine entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank für unwirksam.

Kann die Bank Kontoführungsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erhöhen?


Bankkunden wurden in der Vergangenheit oft von steigenden Kontoführungsgebühren auf ihren Kontoauszügen überrascht, denn sie hatten von einer Erhöhung der Gebühren nichts mitbekommen. Möglich war dies, weil die Banken Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendeten, wonach das Schweigen eines Kunden zu einer Erhöhung der Kontoführungsgebühren als Zustimmung gewertet wurde. Mit dieser Praxis hat der BGH (Az. XI ZR 26/20) Schluss gemacht. Er hat entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, wonach das Schweigen der Kunden als Zustimmung gewertet wird, unwirksam sind. Eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Bankkunden möglich.

Kann die Bank Kontoführungsgebühr für ein Darlehnskonto verlangen?


Eine monatliche Kontoführungsgebühr für eine Darlehnskonto ist nach einer Entscheidung des BGH (Az. XI ZR 388/10) unzulässig. Ein Darlehnskonto dient nur der Bank zu Abrechnungszwecken. Diese Verwaltungsaufwendungen muss die Bank mit den Kreditzinsen abdecken. In diesem Sinne entschied auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az. 17 U 138/10) und erklärte eine jährliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 12 Euro für ein Darlehnskonto für unzulässig.

Ist eine Kontoführungsgebühr für Bausparverträge erlaubt?


Das OLG Celle (Az. 3 U 39/21) hat entschieden, dass eine Bausparkasse in der Ansparphase des Bausparvertrags keine Kontoführungsentgelte vom Bausparkunden verlangen darf. Im zu entscheidenden Fall hatte eine Bausparkasse von ihren Kunden für jeden Bausparvertrag ein jährliches Entgelt von 12 Euro verlangt. Diese Entgeltklausel erklärte das Gericht für unzulässig. Begründung: In der Ansparphase eines Bausparvertrags ist der Bausparer Darlehnsgeber und schulde nach dem Gesetz kein Entgelt dafür, dass er ein Darlehn gibt. Außerdem verwalte die Bausparkasse die Bausparverträge im eigenen Interesse.

Darf die Bank Extra-Gebühren für ein Pfändungsschutzkonto abrechnen?


Banken dürfen keine gesonderten Entgelte für die Kontoführung eines Pfändungsschutzkontos verlangen, entschied der BGH (Az. XI ZR 500/11 und Az. XI ZR 145/12). Bei einem Pfändungsschutzkonto handele es sich um ein herkömmliches Girokonto, das aufgrund einer den Girovertrag ergänzenden Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden "als Pfändungsschutzkonto geführt" wird. Die Führung eines P-Kontos stelle auch keine zusätzliche, rechtlich nicht geregelte Sonderleistung der Bank dar.

Ist eine Gebühr für einen geplatzten Scheck rechtmäßig?


Eine Bank darf von ihren Kunden keine Gebühr für einen geplatzten Scheck verlangen, entschied das OLG Hamm (Az. 31 U 55/09). Begründung: Eine Entscheidung über einen Kredit ist nicht entgeltfähig.

Ist eine Gebühr für die Benachrichtigung über Nichteinlösung einer Einzugsermächtigung rechtens?


Informiert die Bank ihren Kunden darüber, dass sie bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht vornimmt, darf sie für diese Benachrichtigung keine Gebühr erheben, entschied das BGH (Az. XI ZR 290/11) und erklärt damit eine entsprechende Entgeltklausel einer Bank für unzulässig.

Ist eine Gebühr für eine Ersatz-Bankkarte mit PIN zulässig?


Das LG Berlin (Az.16 O 43/21) entschied zudem, dass eine Bank keine Gebühr für eine Ersatzkarte und einen Ersatz-PIN vom Kunden verlangen darf. Entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis der Bank sind laut Gericht unzulässig.

Darf die Bank Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten verlangen?


Banken dürfen von ihren Kunden für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine sog. Verwahrentgelte verlangen. Dies entschied das Landgericht (LG) Berlin (Az. 16 O 43/21). Im zu entscheidenden Fall verlangte eine Bank für Einlagen auf Girokonten, die mehr als 25.000 Euro übersteigen, ein Entgelt von 0,5 Prozent im Jahr. Bei Tagesgeldkonten wurde das Entgelt bei Einlagen von mehr als 50.000 Euro erhoben. Für die Bankkunden bedeutet dieses Entgelt, dass sie Negativzinsen auf ihr Bankguthaben zahlen müssen.

Dieser Geschäftspraxis schob nun das LG Berlin einen Riegel vor. Seiner Ansicht nach ist die Verwahrung von Entgelt keine Sonderleistung, sondern gehöre schlicht zum Betreiben eines Girokontos dazu. Zudem sei die Bank als Darlehnsnehmer bei der Verwahrung von Einlagen zur Zahlung von Zinsen verpflichtet. Diese könnten sich zwar auf Null reduzieren, aber niemals in Minus rutschen. Das Gericht erklärte entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis der Bank für unzulässig und verurteilte sie die unrechtmäßig erhobenen Verwahrentgelte an die Kunden zurück zu zahlen.

Unzulässige Bankgebühren – So können Kunden dagegen vorgehen!


Kommt der Verdacht auf unzulässige Bankgebühren gezahlt zu haben, sollte man zunächst mit den entsprechenden Zahlungsbelegen, bzw. Kontoauszügen, prüfen, welche Gebühren in welcher Höhe zusätzlich an die Bank entrichtet wurden. Das sind unter anderem Kontoführungsgebühren, Entgelte für Ein- und Auszahlungen oder etwa Gebühren für Kontoauszüge. Diese Gebühren gilt es aufzustellen und zusammenzurechnen. Liegen die notwendigen Unterlagen nicht mehr vor, kann der Bankkunde von seiner Bank eine Aufstellung der entrichteten Gebühren verlangen.

Mit dieser Forderung muss der Bankkunde sich nun an seine Bank wenden und diese auffordern die unzulässigen Gebühren an ihn zurück zu erstatten. Unzulässige Bankgebühren können mindestens aus den letzten drei Jahren zurückgefordert werden. Ein erfahrener und kompetenter Anwalt hilft Ihnen dabei sowohl außergerichtlich, wie auch notfalls vor Gericht.

Wichtig zu wissen: Die Bank darf dem Kunden, der zu Unrecht gezahlte Bankgebühren zurückfordert, nicht mit der Kündigung seiner Konten drohen. Sie muss ihn über seine Rückerstattungsmöglichkeit aufklären, ohne damit nachteilige Konsequenzen für den Bankkunden damit zu verknüpfen, so das OLG Stuttgart (Az. 2 U 34/22).


erstmals veröffentlicht am 14.06.2021, letzte Aktualisierung am 06.09.2023

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