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Kategorie: Anwalt Internetrecht , 13.11.2020 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 2314 mal gelesen)

Online-Shopping: Ihr Rechte als Verbraucher!

Konzeptbild Onlineeinkauf mit kleinen Einkaufstüten Konzeptbild Onlineeinkauf mit kleinen Einkaufstüten © freepik - mko

Der Online-Handel erfreut sich wachsender Beliebtheit. Immer mehr Verbraucher beziehen Waren über das Internet. Dabei stellen sich eine Vielzahl von Fragen: Wann kommt ein wirksamer Vertrag im Internet zustande? Kann der Vertrag widerrufen werden? Welche Zahlungsmethoden sind sicher? Und wie verhält man sich bei Problemen bei der Kaufabwicklung richtig?

Wann kommt ein Vertrag im Internet zustande?


Im Internet kommt erst dann ein wirksamer Kaufvertrag zustande, wenn der Verkäufer den Käufer vor der verbindlichen kostenpflichtigen Bestellung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile verständlich und transparent informiert hat. Wesentliche Vertragsbestandteile sind unter anderem: der Gesamtpreis der Ware incl. Steuern etc. und alle Zusatzkosten, wie Versand oder Fracht.

Der Button, der eine verbindliche Bestellung von Waren abschickt, muss klar erkennbar mit „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Formulierungen wie „Los jetzt“, „Anmelden“ oder nur „Bestellen“ entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen und führen dazu, dass kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.

Ebenso kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer, etwa durch voreingestellte Häckchen, Nebenleistungen zum Kaufvertrag unterjubelt. Das kann zum Beispiel eine kostenpflichtige Garantieleistung bei Elektrogeräten sein.
Nach Abschluss des Kaufvorgangs muss der Verkäufer die eingegangene Bestellung unverzüglich mit einer E-Mail bestätigen.

Wann und wie kann man einen Vertrag widerrufen?


Nach dem Fernabsatzgesetz können Verträge die an der Haustüre, am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden widerrufen werden.

Dafür haben Käufer 14 Tage Zeit, wenn ihnen vom Verkäufer eine schriftliche Widerrufsbelehrung zugänglich gemacht wurde. Hat der Käufer keine Widerrufsbelehrung erhalten, gilt für ihn die 14tägige Widerrufsfrist nicht. Er kann den Vertrag auch später widerrufen. In diesem Fall gilt eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Belehrt der Verkäufer den Käufer zu einem späteren Zeitpunkt über dessen Widerrufsrecht, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

Einen Grund für den Widerruf muss der Käufer dem Verkäufer nicht mitteilen, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 146/15).

Der Käufer sollte den Widerruf am besten schriftlich per Einschreiben an den Verkäufer senden.

Welche Zahlungsmethoden sind sicher?


Die sicherste Zahlungsmethode beim Online-Shopping ist die Rechnung oder Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei der Rechnung zahlt der Käufer erst nach Erhalt der Ware. Somit trifft ihn nicht das Risiko, eine bereits bezahlte Ware nicht oder mangelhaft zu erhalten. Im Fall der Einzugsermächtigung kann der Käufer die Zahlung innerhalb von acht Wochen nach Belastung seines Kontos widerrufen. Seine Bank bucht das Geld dann zurück.

Bei einer Zahlung mit Kreditkarte oder Überweisung trägt der Käufer das Risiko die von ihm schon bezahlte Ware nicht oder beschädigt geliefert wird. Er muss sich dann oft mühsam mit dem Verkäufer über eine Rückabwicklung verständigen.
Der Kauf per Nachnahme erfordert, dass der Käufer den Kaufpreis in Bar bei der Lieferung der Ware vorliegen hat. Zudem kann er sich hier über den Inhalt des Pakets auch nicht sicher sein.

Wer über Online-Bezahldienste, wie etwa PayPal, seinen Kauf abwickeln möchte, muss mit dem Risiko leben, dass unbefugte Dritte sich seine Zugangsdaten verschaffen und damit über sein Bankkonto verfügen können.

Wichtig zu wissen: Der Verkäufer darf entscheiden welche Zahlungsmethoden er beim Online-Handel zulässt. Erlaubt er aber nur ein Zahlungsmittel, wie etwa nur eine Lastschrift (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen VIII ZR 56/18) ist das unzulässig.

Der Verkäufer darf keine Extra-Kosten für die Inanspruchnahme eines bestimmten Zahlungsmittels geltend machen, so das Landgericht München I (Aktenzeichen 17 HK O 7439/18) und auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 06 O 458/14) stellt klar, dass neben kostenpflichtigen Zahlungsmethoden dem Käufer weitere kostenfreie Zahlungsmittel zur Verfügung stehen muss.

Was gibt es bei einem Online-Händlern mit Sitz im Ausland zu beachten?


Wer bei einem ausländischen Online-Handel bestellt, muss damit rechnen das zusätzliche Kosten, etwa für den Versand oder Einfuhrzölle, zum Kaufpreis hinzukommen. Innerhalb der EU gelten nahezu die gleichen Regelungen im Hinblick auf Verbraucherrechte beim Online-Handel: so etwa das 14tägige Widerrufsrecht oder die Pflicht des Verkäufers auf Zusatzkosten hinzuweisen.

Probleme bei der Kaufabwicklung – So verhalten Sie sich richtig!



Bestellung kommt nicht an – Was tun?


Der Kaufpreis wird erst mit dem nachweislichen Erhalt der Ware fällig. Kommt eine Bestellung nicht beim Käufer an, kann der Verkäufer in der Regel nicht die Zahlung des Kaufpreises einfordern. Ist die Ware allerdings bei einem ansonsten zuverlässigen Zusteller verloren gegangen, hat der Verkäufer seine Vertragspflicht erfüllt und kann auf die Zahlung des Kaufpreises pochen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer versehentlich eine falsche Lieferadresse angegeben hat und die Ware deshalb nicht zugestellt werden kann.

Geht die Bestellung verloren, weil der Zusteller das Paket einfach vor die Haustüre gestellt hat oder es einem nicht empfangsbevollmächtigten Nachbarn gegeben hat, muss der Käufer die Ware nicht bezahlen.

Ware online falsch ausgezeichnet – Was gilt?


Allein das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops stellt noch kein Angebot dar. Dieses erfolgt erst mit der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden. So das Amtsgericht München (Aktenzeichen 281 C 27753/09) im Fall einer Betreiberin eines Internetversandhandels, die ein Verpackungsgerät zum Preis von 129 Euro anbot, damit aber eigentlich nur die Ersatzakkus für das Gerät meinte.

Bestellung falsch beschrieben – Kostenlose Rückabwicklung möglich?


Die Beschreibung einer Ware im Internet muss korrekt sein. Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft bei einem Artikel, hat der Käufer das Recht den Onlinekauf rückabzuwickeln. So geschehen im Fall eines Käufers eines angeblichen Originalwerks von Wilhelm Busch, welches sich bei der Lieferung nur als Kopie herausstellte. Das Internetauktionshaus musste dem Käufer aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen 32 S 43/06) den Kaufpreis zurückerstatten und seine Ware zurücknehmen.

Bestellte Ware gefällt nicht – wer zahlt den Rückversand?


Die Kosten für den Rückversand muss der Käufer tragen. Er muss darüber allerdings vom Verkäufer beim Abschluss des Vertrages informiert worden sein. Kommt der Verkäufer dieser Hinweispflicht nicht nach, muss er die Rücksendungskosten zahlen. Viele Online-Händler bieten ihren Kunden allerdings einen kostenlosen Rückversand.

Rücksendung nur in Originalverpackung zulässig?


Bestellte Ware muss nicht in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Etwas anders gilt nur für versiegelte Waren oder Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht geöffnet zurückgesendet werden dürfen.

erstmals veröffentlicht am 27.08.2012, letzte Aktualisierung am 13.11.2020

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