anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 01.03.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1341 mal gelesen)

Geblitzt worden? Wann lohnt sich der Widerspruch?

Geblitzt worden? Wann lohnt sich der Widerspruch? © Marcel Schauer - Fotolia

In Deutschland kontrollieren mehr als 4.000 festinstallierte Blitzgeräte den Straßenverkehr. Wer wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, muss neben einem saftigen Bußgeld oft auch um seinen Führerschein bangen. Wann ist es sinnvoll gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, wenn man geblitzt wurde? Und ist eine Blitzer-Warn-App im Auto erlaubt?

Geblitzt worden: Wann ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft?


Wer einen Bußgeldbescheid erhält, weil er geblitzt wurde, sollte sich das Schreiben genau anschauen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und damit ungültig. Wer zum Beispiel zur Tatzeit gar nicht am Tatort war und dies im besten Fall nachweisen kann, sollte natürlich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Gleiches gilt, wenn die Person auf dem Blitzer-Foto nicht mit dem angeblichen Verkehrssünder übereinstimmt oder nur ganz unscharf zu erkennen ist.

Zudem muss der Bußgeldbescheid bestimmte inhaltliche Angaben enthalten. So muss der Täter benannt sein, die zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit mit Datum und Uhrzeit, der Tatort, Beweismittel und die entsprechenden Bußgeldvorschriften. Auch darf der Hinweis nicht fehlen, dass Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich ist und dass der Bußgeldbescheid vollstreckbar und rechtskräftigt ist. Auch die Frist, innerhalb der das Bußgeld bezahlt werden muss und die Möglichkeit Erzwingungshaft anzuordnen, wenn die Zahlung nicht erfolgt, muss im Bußgeldbescheid erwähnt werden.

Welche Fehler bei der Blitzer-Messtechnik führen zu einem unwirksamen Bußgeldbescheid?


Neben einem fehlerhaften Bußgeldbescheid können auch Fehler bei der Blitzer-Messtechnik zu einem erfolgreichen Widerspruch führen.

Für einen wirksamen Bußgeldbescheid müssen alle Messgeräte nachweislich regelmäßig geeicht worden sein. Die Polizeibeamte, die Messungen vornehmen, müssen an den Messgeräten nachweislich geschult sein. Die Blitzer müssen richtig eingestellt sein und im richtigen Abstand und Winkel zur Fahrbahn stehen.

Die Stadt Köln musste im Jahr 2017 Bußgelder an Autofahrer zurückzahlen, weil ein Blitzer auf der A3 Kreuz Heumar Richtung Oberhausen falsch eingestellt war. Der Blitz wurde statt bei über 80 km/h schon bei 60 km/h ausgelöst.

Radaranlagen, Lasergeräte, Blitzern mit Piezosensoren: Im deutschen Straßenverkehr sind viele verschiedene Arten von Blitzgeräten im Einsatz mit ganz unterschiedlich zuverlässigen Messergebnissen. Eine besonders unzuverlässige Messung wird der sog. PoliScan Speed vorgeworfen. Zwar haben einige Oberlandesgerichte, wie etwa das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az. 2 ( 7 ) SsBs 454 14, 2 ( 7 ) 454 / 14 - AK 138 / 14) dieses Messverfahren als „standardisiert“ ohne Anhaltspunkte für Fehlmessungen eingestuft. Nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim (Az.21 OWiG 509 Js 35740/15) entspricht die Messwertbildung nicht der Bauartzulassung. Im Vor- und Nachfeld des Messbereichs werden hier Rohdaten erfasst, die mit in die Bildung des Messwerts miteinbezogen werden. Dies entspricht nicht der Bauartzulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB).

Das Amtsgericht Landstuhl (Az. 2 OWi 4211 Js 2050/21) hat entschieden, dass die Geschwindigkeitsmessungen des Gerätes Leivtec XV3 nicht zuverlässig sind und damit nicht beweisen, ob ein Autofahrer zu schnell gefahren ist. Laut Gericht hat der Messgerätehersteller selbst auf mögliche Messungenauigkeiten hingewiesen.

Wer darf Blitzer an der Straße aufstellen?


Die Zuständigkeit für die Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Überwiegend liegt die Verkehrsüberwachung in den Händen der Polizei oder der Ordnungsbehörde. Einige Kommunen beauftragen auch private Unternehmen mit dem Aufstellen von Blitzern – das ist erlaubt! Nicht erlaubt ist hingegen, wenn Privatpersonen einen Blitzer aufstellen, weil sie sich etwa über die Raserei vor ihrer Haustüre aufregen!

Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?


Auch in dieser Frage ist die Regelung in Deutschland Ländersache. In den meisten Bundesländern muss ein bestimmter Abstand zwischen dem Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Blitzer eingehalten werden. Ausnahme: Bei Gefahrenstellen. Dieser Abstand liegt je nach Bundesland zwischen 75 und 200 Metern. Aber es gibt auch Bundesländer, wie etwa Nordrhein-Westfahlen, Hamburg und das Saarland in den kein Mindestabstand erforderlich ist.

Ist eine Blitzer-Warn-App im Auto erlaubt?


Blitzer-Warn-Apps auf dem Handy oder Navigationsgeräte, die einen Blitzer anzeigen, oder reine Radarwarngeräte, sind in Deutschland im Auto nicht erlaubt. Autofahrer dürfen sie noch nicht mal betriebsbereit im Fahrzeug mit sich führen. Wer mit einem Radarwarner erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

Auch Beifahrer dürfen keine Blitzer-Warn-App auf ihrem Smartphone während einer Autofahrt nutzen. Dies stellt das OLG Karlsruhe (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) in einer Entscheidung klar. Laut Gericht verbietet die Straßenverkehrsordnung auch eine Blitzer-Warn-App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.


erstmals veröffentlicht am 18.11.2016, letzte Aktualisierung am 01.03.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.