Steuererklärung wird nicht rechtzeitig fertig? Aufschub ist möglich!

Ein terminlicher Aufschub für die Abgabe der Steuererklärung ist möglich.
Fristverlängerung bis zum 31.12.2012
Oft wird dabei übersehen, dass die Steuererklärungen, unter anderem die Einkommensteuererklärung nicht in jedem Fall ihren Weg bis zum 31.05.2012 in die Finanzämter finden müssen: Durch eine gesetzliche Regelung kann eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres 2012 erreicht werden. Die gleichlautenden Ländererlasse sehen für Steuererklärungen, die durch Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften erstellt worden sind, vor, dass diese Erklärungen erst am 31.12.2012 bei der Finanzbehörde vorzuliegen haben.
Nur in Einzelfällen noch längere Frist
In begründeten Einzelfällen sind sogar noch längere Fristen zur Abgabe der Steuererklärung, beispielsweise bis zum 28. Februar 2013, möglich. Wer also in diesem Jahr Gefahr läuft, die gesetzliche Frist zur Abgabe nicht einhalten zu können, sollte sich an einen Steuerberater wenden, um diesem Aufschub profitieren zu können.
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Bald ist es wieder so weit: Zum 1. Juli 2017 werden die Renten in Deutschland erneut erhöht. In Westdeutschland um 1,9 % und in Ostdeutschland um 3,59 %. Schon bei der Erhöhung im Juli des vergangenen Jahres wiesen wir darauf hin, dass sich die Freude über den Mehrbetrag bei den Renteneinkünften für viele Rentner alsbald in Ärger wandeln könnte:




