Ich übe meine anwaltliche Tätigkeit aus bei:
SALLECK + PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater
Sitz der Partnergesellschaft
Spardorfer Straße 26
91054 Erlangen
Sammelruf: 09131 974799-0
Telefax: 09131 974799-99
E-Mail: kanzlei@salleck.de
Rechtsform, Register
SALLECK + PARTNER ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes,
eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Fürth, Nummer 21
Ust IdNr.: DE 216246422
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Steuerberater gem. § 42 BOStB,
§ 52 (1) DVStB,dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu
unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte
EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraum.
Die Kontaktdaten unser Haftpflichtversicherung lauten wie folgt:
ALLIANZ
Versicherungs AG
10900 Berlin
Zuständige Kammern und Aufsichtsbehörden
Die Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Die
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in der Bundesrepublik
Deutschland verliehen.
Die Steuerberater gehören der Steuerberaterkammer Nürnberg an. Die
Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland zum
Steuerberater bestellt.
Berufliche Regelungen
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
BRAGO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
PatanwO - Patentanwaltsordnung
StBerG - Steuerberatungsgesetz
StBGebV - Steuerberatergebührenverordnung
Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten der zugehörigen Kammern:
Rechtsanwaltskammer:
www.brak.de
Steuerberaterkammer:
www.bstbk.de
Kosten/Gebühren
Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt bei Beauftragung der Kanzlei SALLECK + PARTNER nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Soweit eine Abrechnung nach RVG oder StBGebV nicht erfolgen soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG), Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) oder eine Vereinbarung der Vergütung gem. § 4 StBGebV mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Wir weisen darauf hin, dass zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und den Mandanten die Rechtsanwaltskammer Nürnberg eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat.
Außerdem kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin mit der Bitte um Durchführung der Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugrundeliegende Streitwert einen Betrag in Höhe von € 15.000,00 nicht überschreitet.
Soweit die Schlichtung bei einer der vorgenannten Stellen beantragt worden ist, kann die zweite Stelle nicht mehr angerufen werden.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg sowie die Bundessteuerberaterkammer führt auf Antrag gem. § 76 II Nr. 3 StBGebV bei Streitigkeiten mit den Mandanten ein Vermittlungsverfahren durch.