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Michael Heinz

Michael Heinz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Unsere Kanzlei ist im Wesentlichen zivilrechtlich ausgerichtet. Der Hauptschwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Mietrecht, deshalb habe ich in diesem Bereich die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erworben.

Zum Mietrecht zählen die beiden großen Bereiche der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete und auch weitere Gebiete wie Immobilien- und Maklerrecht.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht biete ich Ihnen in diesen Bereichen eine individuelle außergerichtliche Beratung und Betreuung wie auch eine effiziente Prozessvertretung.

Wenn Sie unsere Kanzlei näher kennen lernen wollen, besuchen Sie gerne unsere Homepage.

Rufen Sie mich dann gerne an, wenn Sie Beratungsbedarf haben.
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