Tätigkeitsbeschreibung
Bankrecht | Kapitalanlagerecht | Aufsichtsrecht
Im Bankrecht gehören Finanzinstitute, ihre Kunden und Investoren gleichermaßen zu unserem Mandantenstamm. Wir kennen die unterschiedlichsten Problemkonstellationen beider Seiten. Geht es beispielsweise um eine Projektfinanzierung, fassen wir Verträge im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben ab, die sich auf alle denkbaren Finanzierungsinstrumente beziehen können. Unterstützung erhalten unsere institutionellen Mandanten auch in der Erstellung der zum Vertrieb notwendigen Prospekte.
Wir beschränken uns im Bankrecht nicht auf das Beratungsgeschäft, sondern nutzen unsere Prozesserfahrung auch vor den Zivilgerichten. Des weiteren übernehmen wir für unsere institutionellen Mandanten jegliche Meldpflichten sowie die Korrespondenz mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit stehen wir unseren institutionellen Mandanten auch bei Fragen der jährlich von der BaFin gemäß § 36 WphG durchzuführenden Prüfungen zur Seite.
Sollten Sie Interesse an der Gründung eines im Bereich der Finanzdienstleistungen tätigen Unternehmens haben, beraten wir Sie gerne in Bezug auf die umfangreichen Vorgaben der BaFin und übernehmen die Korrespondenz im Rahmen der Genehmigungsanfrage gemäß § 32 KWG. Sollten wir nach unseren Überprüfungen feststellen, dass Sie nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen genügen, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen umsetzen können.
Aktionäre | Anleger müssen nicht unzufrieden sein
In den letzten Jahren häufen sich Beschwerden von Aktionären und Kunden von Banken und Finanzdienstleistern, sei es im Rahmen von Vermögensverwaltungsverträgen oder aufgrund von fehlerhafter Beratung bei der sogenannten Anlage- und Abschlussvermittlung. Viele Kunden werden zudem bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über die Risiken, welche mit Wertpapiergeschäften verbunden sind, aufgeklärt. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Prozessaussichten dieser Ansprüche und überprüfen die Aussichten eines im Anschluss folgenden Vollstreckungsverfahrens.
Wer wird schon gern schlecht abgefunden? Wir ziehen für unsere Mandanten in Spruchstellverfahren zu Felde, um eine womöglich nicht gerechtfertigte niedrige Abfindungssumme zu vergrößern. Auch die, die in einem Squeeze-Out "ausgequetscht" werden, bekommen unsere effektive Unterstützung.
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