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Wenn Menschen nicht mehr selbst in der Lage sind Entscheidungen für sich zu treffen, kann das Gericht ihnen ein Betreuer zur Seite stellen. Doch was ist der Unterschied zwischen Betreuung, Entmündigung und Vormundschaft? In welchen Fällen wird ein Betreuer bestellt? Kann das auch gegen den Willen des Betroffenen erfolgen? Wie wird der Betreuer vom Gericht ausgewählt? Darf der Betroffene bei der Auswahl des Betreuers mitentscheiden? Welche Aufgaben hat der Betreuer? Und was kann der Betreute noch selbst entscheiden?
War bislang ein Ehepartner nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage selbst Entscheidungen zu treffen, konnte der Ehe- oder Lebenspartner ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für ihn treffen. Seit Anfang des Jahres ist nun das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner in Kraft getreten. Es verschafft Ehe- und Lebenspartner die Möglichkeit in medizinischen Notfällen auch ohne Vollmacht für den Partner zu entscheiden. Doch was genau bedeutet das?