Erbschaftsauseinandersetzungen,
Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen
wie Testament und Vermächtnis,
Pflichtteil,
Enterbung und
Erbschaftssteuer
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Grundsätzlich galt beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters, dass der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten hatte, also ihm hieran ein Verschulden traf. Bei Nichtzahlung des Job-Centers oder verspäteter Zahlung haben die Gerichte bislang zu Gunsten des Mieters entschieden und die Auffassung vertreten, dass ein Verschulden des Job-Centers bei verspäteter Mietzahlung dem Mieter nicht zugerechnet werden könne.





Die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfes hat hohe Anforderungen, was die Begründung anbetrifft. Immer wieder scheiterten Eigenbedarfskündigungen, weil Gerichte den geltend gemachten Bedarf für unangemessen halten oder die Kündigung deshalb als rechtsmissbräuchlich ansehen, weil der Bedarf nur vorübergehend ist.





Grundsätzlich ist der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Diese Berechtigung besteht dann, wenn der Mieter mit der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum mit einem Mietbetrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.





Laut gesetzlicher Verpflichtung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen Vermieter ihre Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Bei größeren Objekten treten hier oft Fragen auf, insbesondere, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter dulden muss, wenn er bereits selbst entsprechende Rauchwarnmeldegeräte installiert hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.





Die Vorfälligkeitsentschädigung, welche Banken bei der Darlehenskündigung in Rechnung stellen, ist seit Jahren ein wichtiges Thema für alle Darlehensnehmer, deren Darlehen durch die Bank gekündigt wurde.





Der BGH hat verbraucherfreundlich entschieden.





In langjähriger Praxis haben Banken bei der Vergabe von Krediten Bearbeitungsgebühren erhoben. Obwohl die Bezeichnungen oft unterschiedlich lauten, ging es letztendlich aber immer darum, dass das Kreditinstitut bei der Vergabe eines Darlehens, Dienstleistungen erbracht hat, u. a. die Kreditwürdigkeit des Kunden geprüft und hierfür beispielsweise eine Schufa-Auskunft eingeholt hat oder ähnliches. Diese Praxis war unzulässig, was der BGH in zwei für Verbraucher sehr wertvollen Urteilen am 13.05.2014 entschieden hat (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).





Immer mehr deutsche Staatsangehörige besitzen Immobilien oder Vermögen im Ausland.





Am Ende dieses Jahres gibt es eine besondere Verjährung. Denn alle Ansprüche, die vor dem 01. Januar 2002 - unter Umständen auch vor dem 01. Januar 2001 entstanden sind, verjähren.





Mit Anzeigen über einen lukrativen Nebenjob von mehreren Tausend Euro monatlich wurden die Anleger von der Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG "geworben". Doch anstatt eines Jobangebotes wurde den Teilnehmern der Werbeveranstaltung empfohlen, deren Sachversicherungen zu kündigen. Gleichzeitig war Voraussetzung für die Teilnahme an dieser "lukrativen Nebentätigkeit" der Abschluss eines Sparvertrages.





Aussetzung Anteilsscheinausgabe und Rücknahme
Zahlreiche geschädigte Anleger machen Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank geltend, für welche der Immobiliendachfonds im Mai 2008 aufgelegt wurde.





Kenntnis des Nacherben – Ausschlagungsfrist Sachverhalt: Im vorliegenden Falle ging es um die Kenntnis eines Nacherben vom Nacherbfall sowie um Fristen der Erbausschlagung.





BGH-Entscheidung vom 14.12.2010 – VI ZR 231/09





Entscheidung Landgericht Düsseldorf – Urteil vom 22.09.2010 – 23 S 430/09





BGH, Urteil zum Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“ vom 23.06.2010 – VIII ZR 325/09





Verbrauchergerichtsstand bei Schaden aus Vermögensverwaltung, § 823 BGB; Luganer Übereinkommen Artikel 13 Abs. 1 Nr. 3 BGH, Urteil vom 05.10.2010 – VI ZR 159/09 (Ausgangsgericht OLG Stuttgart)





Die sogenannte 'Weiß-Klausel' , nach der bei Auszug eines Mieters weiß gestrichen sein muss, wurde nun dem Bundesgerichtshof zur Prüfung vorgelegt.





In zwei aktuellen Entscheidungen hat der BGH zur Frage der Rechtzeitigkeit bzw. unpünktlicher Mietzahlung Stellung genommen. BGH, Urteil vom 13.07.2010 – VIII ZR 129/09 BGH, Urteil vom 13.07.2010 – VIII ZR 291/09





OLG Beschluss: Gefahren durch Wetterverhältnisse sind allgemeines Lebensrisiko des Straßen-Nutzers





Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.01.2010, StVO §§ 4, Abs. 1, 7 Abs. 5





Bundesgerichtshof verbessert die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung





BGH-Urteil vom 29.01.2010 zu Zahlungsansprüchen bei nicht erbrachter Pflegeleistung





Rückforderung einer Zuwendung der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe des Kindes BGH, Urteil vom 02.03.2010 – XII ZR 189/06





Befreiung von Zahlungsverpflichtung durch Rückgabe des Geschenks bei Verarmung des Schenkers. BGH, Urteil vom 17.12.2009





Wieder einmal liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in welchem ein Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt wurde, vor.





Erneut hatte der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über die Pflicht zur Aufklä-rung der Kreditinstitute über sogenannte Rückvergütungen zu entscheiden.





Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 30.03.2010 den Schutz von Bankkunden verbessert, deren Kredit an Dritte verkauft wird.





Ist die Rechtsprechung des BGH über die Aufklärungspflicht der Banken über Rückvergütungen (sog. “kick-backs“) auf Anlageberater übertragbar?





Neuregelung im Erbrecht





DG Fonds 34 – Bedeutende Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.05.2009




