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Mark Fischer

Mark Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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Tätigkeitsbeschreibung

Als Fachanwalt für Strafrecht berate und vertrete ich Sie kompetent und engagiert:

- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub usw.)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht

und in allen anderen strafrechtlichen Sachverhalten.

Rufen Sie gleich an - Sie erhalten umgehend einen Termin. Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung oder einer Verhaftung sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben.

Ich fordere umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutere Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zum Verfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.

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