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Wenn ein Partner pflegebedürftig wird und zu Hause nicht mehr zurecht kommt, sodass er in ein Pflegeheim muss, stellt sich oftmals die Frage, wer für die fehlenden Kosten aufkommen muss, insbesondere dann, wenn ein Paar nicht miteinander verheiratet ist.
Wer in Deutschland Sozialhilfe erhalten möchte muss zunächst sein eigenes Vermögen einsetzen. Dies zeigen zwei aktuelle Entscheidungen ...