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Ob auf Instagram, YouTube oder Facebook: Beiträge von Bloggern oder Social-Media-Stars beeinflussen vor allem junge Menschen im Hinblick auf deren Kaufverhalten und Markenwahrnehmung. Oft wissen Influencer nicht welche rechtlichen Anforderungen ihre Posts genügen müssen und tappen, etwa mit nicht gekennzeichneter Werbung, in teure Abmahnfallen.
Wichtige Rechtsprechung für Makler, Immobilienverkäufer oder Vermieter: Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei aktuelle Entscheidungen zu den Informationspflichten von Geschäftsleuten, die Anzeigen zu Immobilien mit Energieausweis veröffentlichen, getroffen. Danach ist jeder Geschäftsmann, der eine solche Immobilienanzeige veröffentlicht, verpflichtet, die nach der Energiesparverordnung erforderlichen Angaben in der Anzeige bekanntzumachen.
Beim privaten eBay-Verkauf ist Vorsicht geboten, da der private Verkäufer schnell rein rechtlich gesehen zum gewerblichen Verkäufer werden kann.