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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 11.07.2012 (Lesedauer ca. 1 Minute, 1457 mal gelesen)

Unfall im EU-Ausland – Praktische Tipps für Autofahrer

Nach einem Autounfall einen kühlen Kopf bewahren und genau wissen, was zu tun ist? Das ist nicht einfach, erst recht nicht, wenn es im Ausland passiert.

Gehören in jedes Handschuhfach: Grüne Karte und Europäischer Unfallbericht


Noch vor der Abreise in den Urlaub gilt es vorzusorgen: In das Handschuhfach gehört neben einer gültigen „Grünen Karte“, die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht, auch der Europäische Unfallbericht. Er hilft dabei, einen Unfallschaden im Ausland leichter aufzunehmen, und später den Schaden zu regulieren. In der Broschüre des EVZ Deutschland finden sich daher drei Europäische Unfallberichte, je einer in Deutsch, Englisch und Französisch. Das ist praktisch für den Fall, dass der Unfallgegner eine andere Sprache spricht. So haben beide einen Bericht zum Mitnehmen.

Notwendige Schritte: Von der Unfallaufnahme bis zur Schadensregulierung


Falls es im Ausland zum Unfall kommt, ist es wichtig, noch vor Ort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen: Betroffene Autofahrer sollten sich die Kontaktdaten sowohl aller Unfallgegner als auch etwaiger Zeugen aufschreiben. Den Unfallbericht gilt es sorgfältig auszufüllen, damit der Hergang später rekonstruiert werden kann. Auch Beweisfotos mit Handykamera oder Fotoapparat sind dabei immer hilfreich. Die Schadensmeldung ist innerhalb von fünf Tagen an die Versicherung zu schicken. Jedes Unternehmen hat einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen EU-Mitgliedstaaten benannt, der dann im Auftrag des Unternehmens die Schadensersatzansprüche bearbeitet. Wie das genau funktioniert und wer dabei helfen kann, auch das ist in der Broschüre genau erklärt.

Die gedruckte Broschüre


Die gedruckte Broschüre kann per Mail an info@cec-zev.eu oder telefonisch unter 07851/991480 angefordert werden. In einer OnlineVersion steht sie – allerdings ohne die Europäischen Unfallberichte –neben vielen weiteren Informationen auf der Website zur Verfügung: www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/automobil-in-der-eu

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