Verbot für Rockerclub "Osmanen Germania BC"

Der Rockerclub "Osmanen Germania BC" einschließlich seiner Teilorganisationen wurde aktuell vom Bundesinnenministerium verboten. Begründet wird das Verbot mit dem Vereinsgesetz. Danach kann ein Verein verboten werden, wenn sein Zweck und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen und eine Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit von ihm ausgeht.
Der Verein selbst besteht vorwiegend aus Deutsch-Türken und gibt vor Jugendliche von der Straße zu holen.
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Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden.





Beschneidungsfeiern nach islamischen Ritus bleiben an Karfreitag verboten. Dies hat eine aktuelle Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Köln klar gestellt.




