Wer muss an Weihnachten oder Silvester arbeiten?

Bei Arbeitnehmern kommt immer wieder die Frage auf, ob sie an den Feiertagen arbeiten müssen. Grundsätzlich ist das Arbeiten an Feiertagen verboten, aber bei bestimmten Berufsgruppen gibt es Ausnahmen.
Arbeitszeitgesetz verbietet Arbeiten an Feiertagen
Grundsätzlich verbietet das Arbeitszeitgesetz die Arbeit an Feiertagen. Zu den Feiertagen gehören der erste und zweite Weihnachtstag und der Neujahrstag. Heilig Abend und Silvester sind keine Feiertage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen
Für bestimmte Berufsgruppen gilt das Beschäftigungsverbot an Feiertagen nicht. Dazu gehören unter anderem Not- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgungsbetriebe, Landwirtschaft, Bewachungsgewerbe, Presse, Gaststätten und Hotels sowie Personen, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten.
Ob es für die Arbeit an den Feiertagen einen Extra-Zuschlag gibt, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.
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Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten müssen, erhalten in der Regel von ihrer Firma Feiertagszuschläge. Gilt dies auch an Ostersonntag?





Arbeitnehmer die an Ostern arbeiten müssen, erhalten keinen tariflichen Feiertragszuschlag. Auch wenn in manchen Tarifverträgen Zuschläge für Feiertagsarbeit vorgesehen ist, dieser Feiertagszuschlag gilt aber nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen . Ostersonntag gehört nicht dazu.




