Zustellung von Gerichtspost an Obdachlose in Wärmestube

Einem Obdachlosen kann Post vom Gericht in der Wärmestube wirksam zugestellt werden, entschied aktuell das Oberlandesgericht Köln in einem Strafverfahren wegen schweren räuberischen Diebstahls.
Das sah das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen III-1 RVs 107/18) anders: Die Ladung zur Hauptversammlung sei ordnungsgemäß bei der Post niedergelegt worden. Eine entsprechende Mitteilung sei in der Wärmestube für den obdachlosen Mann hinterlegt worden. Hier habe der Mann im Sinne der Zustellungsvorschriften gewohnt, auch wenn er dort nur übernachten konnte. Die Wärmestube sei sein räumlicher Lebensmittelpunkt. Hier habe er in zumutbarer Weise Kenntnis von der Postzustellung erhalten können. Seine Revision blieb somit erfolglos.
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