anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Arztrechnung findest Du hier

anwaltssuche Anwalt Arztrechnung

Arztrechnung: Wer muss sie zahlen?

Letzte Aktualisierung am 2016-10-19 / Lesedauer ca. 1 Minute
Gesetzlich Versicherte kommen nicht grundsätzlich damit in Berührung: mit der Arztrechnung. In vielen Fällen wird sie vom Arzt direkt an die entsprechende Krankenkasse weitergeleitet und gemäß Leistungskatalog "automatisch" bezahlt. Eine Arztrechnung erhalten gesetzlich versicherte Patienten nur dann, wenn sie etwa eine der so genannten IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen, also Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Oder wenn die Kasse Teile der Rechnung nicht übernehmen. Dann springen je nach Leistungskatatog private Krankenzusatzversicherungen ein, wenn ein solcher Versicherungsschutz besteht.

Privatpatienten gehen meist in Vorleistung

Anders bei Privatpatienten: Sie erhalten in der Regel jede Arztrechnung, bezahlen diese meist auch zunächst, um sich das Geld bei ihrer privaten Krankenversicherung wiederzuholen. Grundsätzlich geht es bei Problemen im Zusammenhang mit der Arztrechnung immer darum: Wer muss die Rechnung bezahlen? Sind die Kassen im Vorfeld ausreichend über den Tatbestand und die Höhe der Arztrechnung informiert worden? Wurden Leistungen abgerechnet, die nicht besprochen, unnütz oder gar kontraproduktiv (Stichwort: Behandlungsfehler) waren? Besteht dann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch? Oder ganz einfach: Warum vergütet meine Krankenkasse die von mir vorab bezahlte Arztrechnung nicht? Wenden Sie sich mit Ihrer Frage im Zusammenhang mit einer Arztrechnung an einen Anwalt für Medizinrecht. Er hat die notwendige Erfahrung, alle Informationen von Arzt, Krankenkasse oder auch Krankenhaus zu bekommen, die Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen.
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.