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Wann ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Es gibt Umstände, die es erforderlich machen sich einen Anwalt zu besorgen. Einige Gründe im Überblick: Die Rechtslage erfordert rechtliches Fachwissen Die Expertise eines Rechtsanwaltes ist bei komplexen Sachverhalten oft unerlässlich. Die Beauftragung eines Anwaltes in Berlin ist nicht gleichbedeutend mit einem gewonnenen Fall, aber mit der Unterstützung durch einen Anwalt steigt die Sicherheit, das Bestmögliche in dieser Situation für sich erreichen zu können.
Der Anwaltszwang
Ein Fall kann dem Anwaltszwang unterliegen. Hier hat man keine andere Wahl als sich einem Juristen anzuvertrauen. Zivilsachen ab einem Wert von 5.000 Euro gehören dazu ebenso wie Fälle die in Revision gehen. Der Rechtsanwalt in Berlin als Prävention Manchmal hilft es, wenn man sich Rat bei einem Juristen holt um sich auf kommendes Ungemach gezielt vorbereiten zu können. Rechtssicher formulierte Schriftstücke, wie Testamente oder Verträge werden durch die Fachkenntnis eines Juristen hieb- und stichfest. Durch seine Unterstützung können sowohl Unsicherheiten vermieden werden, wie auch unwirksame Regeln oder Lücken in Verträgen ausgeschlossen werden.
Die Akten der Staatsanwaltschaft einsehen
Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Nur ein Rechtsanwalt hat Zugang zu diesen Informationen. Der Anwalt in Berlin hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Oder der Anwalt weiß durch seine Fachkenntnis und Erfahrung ob es Sinn macht mit seinem Fall überhaupt vor Gericht zu gehen.
Vergleiche aushandeln
Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. So werden die eigenen Finanzen nicht mit teuren Gerichtskosten zusätzlich belastet. Außerdem: Ein Anwalt ist ein verlässlicher Partner, der seinem Mandanten in einer oft unübersichtlichen Situation Sicherheit gibt und das beste für ihn erreichen wird. Manchmal ist ein Anwalt aber auch nicht nötig.
Die Gegenpartei meldet Insolvenz an
Ist der Gegner zahlungsunfähig, so bleibt der Mandant, auch bei Prozessgewinn auf seinen Kosten sitzen. Ob ein Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann z. B. durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage überprüft werden. Hat man nun in Erfahrung gebracht, dass eine Insolvenz läuft, so reicht man seine eigenen Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter ein. Die Kosten Sind die verursachten Kosten höher als der Streitwert, so hat man keinen Vorteil. Entlastung der Gerichte Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage ist das berechtigte rechtsschutzwürdige Interesse einer Person Rechtsschutz zu erhalten. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.
Die Rechtsschutzversicherung und die üblichten Gebiete für die sie genutzt werden
Ob der Bedarf neben Berufsrechtsschutz, Verkehrsrecht, Mieter- und Vermieterrechtsschutz auch für weitere Rechtsschutzarten gegeben ist, sollte unbedingt im Einzelfall abgeklärt werden. Natürlich kann man sich auch für mehrere Rechtsgebiete absichern. Warum eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oft als am wichtigsten erachtet wird, hängt an den schnell sehr hohen Streitwerten um die es bei Unfällen geht. Von großem Wert kann auch der Berufsrechtsschutz sein. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtsschutz wird nur gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten. Bei Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man sich auch für nur eine Police entscheiden. Weil sie als Einzelverträge relativ teuer sind, werden sie gern auch als Kombipaket angeboten. Noch besser schließt man sie gleich gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung gemeinsam ab.
Wichtige Details bei Vertragsabschluss!
Der Schadenszeitpunkt muss das Schadensereignis selbst sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Versicherung nicht für Fälle in Anspruch genommen wird, die vor Vertragsabschluss entstanden sind. Unbedingt sollte auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Warten Sie mit dem Abschluß einer Rechtsschutzversicherung nicht bis sich ein Rechtsstreit anbahnt. Da Versicherungen nur Fälle übernehmen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind.