anwaltssuche

Finden Sie einen Anwalt für Strafrecht für Ihre Rechtsfragen

Hier finden Sie Anwälte für Strafrecht in Ihrer Nähe. Jetzt Anwaltssuche starten!

Filtern nach Ballungsraum
Filtern nach Ort alphabetisch
anwaltssuche Rechtsanwältin für Strafrecht in der Strafrechtskanzlei
Rechtsanwältin für Strafrecht in der Strafrechtskanzlei ©freepik - mko

Der Anwalt für Strafrecht

Letzte Aktualisierung am 20.05.2022 / Lesedauer ca. 8 Minuten
Anwalt Strafrecht

Wofür braucht man das Strafrecht?

Das deutsche Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Grundsätzlich verfolgt das Strafrecht das Ziel, Rechtsgutverletzungen zu verhindern sowie den Erhalt des Rechtsfriedens und des Gemeinwohls zu sichern. Der Staat steht im Strafrecht dem Bürger in einem Über- Unterordnungsverhältnis gegenüber. Nur der Staat darf Rechtsgutverletzungen ahnden. Sein Ziel ist es, dass durch die Verurteilung des Täters seine Schuld gesühnt wird. Zusätzlich soll die Strafe als Abschreckung des Täters vor weiteren Straftaten dienen sowie seine Resozialisierung erreicht werden. Auch das Vertrauen seiner Bürger in den Staat und sein Rechtssystem soll durch gerechte Urteile und Bestrafung gestärkt werden. Rechtsgutverletzungen werden durch das materielle und das formelle Strafrecht geregelt. Während das materielle Strafrecht die Straftat benennt, z.B. Raub oder Mord, und eine adäquate Rechtsfolge bzw. Strafe zuordnet, reguliert das formelle Strafrecht mit dem Strafverfahrensrecht die Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Die Gesetzestexte finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) der Strafprozessordnung (StPO), dem Gerichtsverfassungsgesetz sowie dem Strafvollzugsgesetz und auch im Jugendgerichtsgesetz.

Was bedeutet das Gewaltmonopol des Staates?

Um Selbstjustiz der Bürger zu vermeiden und Frieden und Ordnung in einem Staat zu erhalten hat der Staat das Gewaltmonopol. Ziel ist es durch Rechtsfolgen, wie Strafen und Maßnahmen, Rechtsgüter zu schützen. Rechtsgüter sind Leib und Leben, die Gesundheit sowie Vermögensgüter der Bürger insgesamt. Ausführende Organe sind Gerichte und Polizei, welche sich wiederum an bestehende Gesetze halten müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

Eine Straftat wird im deutschen Gesetz als strafrechtliches Delikt bezeichnet. Strafrechtliche Delikte, also das Begehen einer strafrechtlichen Tat, können entweder als Vergehen (§ 12 Absatz 2 StGB) eingestuft werden oder als Verbrechen (§ 12 Absatz 1 StGB). Während ein Vergehen als eher minderschweres Delikt mit Geldstrafe oder einer geringeren Freiheitsstrafe geahndet wird, ist ein Verbrechen eine rechtswidrige Tat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder darüber geahndet wird. Je nach Tatbestandsmerkmal kann es sich dabei z.B. um ein Unterlassungsdelikt, ein Erfolgsdelikt oder Tätigkeitsdelikt handeln. Des Weiteren werden Delikte in Vorsatzdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte unterteilt. Die Unterscheidung von Vergehen und Verbrechen ist wichtig, denn das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Hauptverfahren, kann jedoch nur bei Vergehen, also minderschweren Delikten, angewendet werden.

Was sind die häufigsten Delikte?

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik bilden Diebstahl, Betrug und Körperverletzung nach wie vor den Schwerpunkt aller erfassten Delikte. Gemeinsam machen sie über die Hälfte aller in Deutschland begangenen Straftaten aus. Auch wenn diese Tatbestände lediglich Vergehen darstellen, reicht der Strafrahmen der Grunddelikte bereits bis zu 5 Jahren. Im Gerichtsalltag wird man zudem häufig mit den Straftatbeständen der Beleidigung, Erpressung, Geldwäsche und - vor allem im Jugendstrafrecht - mit BTMG-Delikten (Betäubungsmittelgesetz) konfrontiert. Auch hier drohen, insbesondere in schweren Fällen empfindliche Strafen. Sehen Sie sich als Tatverdächtiger derartigen Vorwürfen ausgesetzt, ist es also dringend ratsam eine Kanzlei für Strafrecht zu suchen, in der Ihnen als Mandant bzw. Mandantin, ein Anwalt / eine Anwältin für Strafrecht bereits in einem Erstgespräch beratend zur Seite stehen kann.

Was sind ehrverletzende Delikte?

Hierbei sind Straftaten gegen die persönliche Ehre gemeint. Straftaten wie Verleumdung, Beleidung oder üble Nachrede gehören dazu.

Anwaltliche Unterstützung bei Kapitalverbrechen

Im Gegensatz zu den im vorherigen Abschnitt genannten Delikten droht bei besonders schwerwiegenden Straftaten ein deutlich höherer Strafrahmen. So liegt die Mindeststrafe für Vergewaltigung bei zwei Jahren, wird wegen Mord ermittelt, droht lebenslange Freiheitsstrafe. Wird Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen, sind Untersuchungshaft und der damit verbundene Haftbefehl meist unvermeidlich. In derartigen Fällen ist es als Beschuldigter daher besonders wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an seiner Seite zu wissen. Einige Strafrechtler haben sich auf solche Kapitalverbrechen spezialisiert - nähere Informationen hierzu finden Sie in den Steckbriefen auf den Profilen der jeweiligen Anwälte.

Mit welchem Strafmaß ist bei Tötungsdelikten zu rechnen?

Wird der Tod eines Menschen fahrlässig verursacht, so handelt es sich nach § 222 StGB um Fahrlässige Tötung. Bei dem Tötungsdelikt der fahrlässigen Tötung liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor jedoch kein Vorsatz. Daher liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Auch bei dem Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge lt. § 227 StGB liegt zwar der Vorsatz der Körperverletzung vor jedoch kein Tötungsvorsatz. Der Strafrahmen bei Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. § 121 StGB regelt den Tatvorwurf des Totschlags. Der maßgebliche Unterschied zu fahrlässiger Tötung oder einer Körperverletzung mit Todesfolge liegt im Vorsatz. Wird die Hemmschwelle eines Menschen einen anderen zu töten oder dessen Tod billigend in Kauf zu nehmen überschritten, kann von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden. Es ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren zu rechnen. Auch versuchter Totschlag wird als Verbrechen eingestuft, da hier ebenfalls der Vorsatz der Tötung gegeben ist. Der Strafrahmen liegt deshalb auch hier grundsätzlich bei nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht kann jedoch u.U. und je nach Ermessen, die Strafe abmildern. Ist ein Mordmerkmal wie Heimtücke, Grausamkeit oder Anwendung gemeingefährlicher Mittel nachweisbar, so handelt es sich nicht mehr um Totschlag, sondern um Mord. Mordmerkmale sind im Gesetz in § 211 StGB aufgezählt. Mordlust, Habgier, niedrige Beweggründe oder Befriedigung des Geschlechtstriebs sind Mordmerkmale. Der Tatvorwurf Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Das Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligten belastend auch für die Justiz. Insbesondere in Fällen des Kindesmissbrauchs ist auf Seiten der Juristen eine besondere Sensibilität und Erfahrung erforderlich. Verhandlungen finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Ermittlungen werden mit besonderer Intensität verfolgt. Die Verteidigung von Straftätern im sexuellen Kontext wird daher oft nur von gesondert spezialisierten Anwälten angeboten. Über die Suchfunktion von anwaltssuche.de können Sie sich leicht eine Übersicht über die in Ihrer Nähe tätigen Anwälte mit diesem Schwerpunkt verschaffen.

Anwaltliche Hilfe als Zeuge oder Opfer einer Straftat

Die Strafverfolgung seitens der Justiz stellt auch für das Opfer oftmals eine große Belastung dar, insbesondere bei den eben genannten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewaltdelikten oder bei Stalking - Fällen. Ebenso empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, wenn Sie als Zeuge in einem Verfahren aussagen sollen und eine besondere Beziehung zum Angeklagten haben, sei es familiär oder im Rahmen einer Liebesbeziehung. In diesen Fällen steht Ihnen nämlich unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Erstberatung mit dem Strafrechtler Ihrer Wahl! Wenn Sie der Geschädigte in einem Strafverfahren sind, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Strafrecht aufzusuchen. So kann der Anwalt beispielsweise umfassend zum Opferrecht beraten und Ihre Rechte im Rahmen einer Nebenklage durchsetzen.

Wann kann man Nebenklage erheben?

Der Geschädigte einer Straftat hat in einem Strafprozess in seiner Position als Zeuge nur durch eine Nebenklage die Möglichkeit auch als aktiver Verfahrensbeteiligter teilzunehmen. Durch die Nebenklage wird es einem besonders schutzwürdigen Opfer möglich, sich durch einen Strafverteidiger vertreten zu lassen und bei der Hauptverhandlung beizuwohnen. Außerdem kann der Verletzte bzw. Geschädigte dadurch Verfahrensrechte nutzen, die ihm als Zeugen nicht zur Verfügung stünden, wie etwa das Recht auf Akteneinsicht, vor Gericht das Fragerecht oder das Beweisantragsrecht und schließlich auch das Recht auf ein eigenes Plädoyer sowie die Möglichkeit Berufung oder Revision zu beantragen.

Wer kann Nebenklage erheben?

Nebenklage erheben dürfen nur besonders schutzwürdige Opfer. Dies trifft lt. StGB u.a. zu bei versuchten Tötungsdelikten, Körperverletzung sowie Sexualdelikten oder Freiheitsberaubung. Auch bei Delikten wie fahrlässige Tötung oder Mord ist eine Nebenklage möglich. Nebenkläger sind hier die hinterbliebenen Eltern, Kinder, Ehepartner oder Geschwister als nahe Angehörige des Opfers. Es ist ratsam sich bereits sehr früh, als Zeuge einen Rechtsanwalt zu nehmen. Seine Beratung ist bei polizeilichen Zeugenvernehmungen eine wichtige Unterstützung. Er weiß auch, wann und wie Nebenklage erhoben werden kann. Vor Gericht vertritt der Anwalt der Opferseite seinen Mandanten aktiv und professionell. Ein Opferanwalt kann auch der Anwalt mehrerer Opfer sein, anders als der Anwalt eines Beschuldigten gibt es hier die Möglichkeit, dass sich mehrere Opfer / mehrere Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten lassen.

Wann sollte man sich um einen Anwalt für Strafrecht bemühen?

Sie wurden wegen einer Straftat angezeigt oder haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? In diesen Situationen sollten Sie dringend auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen! Ihr Strafverteidiger, so die Bezeichnung eines Anwalts im Strafprozess, kann Ihnen eine Ersteinschätzung der Sachlage und Ihrer Situation geben und Akteneinsicht beantragen, um sich ein umfassendes Bild vom Tatvorwurf und der Beweislage machen zu können. Als nächstes können Sie dann gemeinsam das weitere Vorgehen planen - so empfiehlt es sich beispielsweise in den meisten Fällen vorerst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Haben Sie bereits einen Strafbefehl erhalten, gilt es besonders rasch zu handeln. Denn dieser steht einer strafgerichtlichen Verurteilung gleich und ein Widerspruch hiergegen kann nur innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden! Vielleicht haben Sie aus Notwehr gehandelt? Ein Anwalt wird prüfen ob die Voraussetzungen der Notwehr als Rechtfertigungsgrund gegeben sind.

Wieviel kostet ein Anwalt?

Es wird eine Vergütungsvereinbarung zwischen Mandantin und Anwalt geschlossen, die Anwaltskosten im Strafrecht orientieren sich am Gegenstandswert des jeweiligen Falles zuzüglich einer Aufwandspauschale. Die Gebühren sind im RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Ein Pflichtstrafverteidiger kostet seinen Mandanten nichts, seine Kosten übernimmt der Staat. Bei einer Verurteilung allerdings muss der Verurteilte dem Staat die übernommenen Anwaltskosten zurückerstatten.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der einem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wird. Im Strafrecht ist dies in Fällen der „notwendigen Verteidigung“ der Fall. Ein Beschuldigter hat auch in diesen Fällen die Möglichkeit sich seinen Anwalt, den Pflichtverteidiger, selbst zu suchen. Möchte er dies nicht, kann das Gericht diese Aufgabe übernehmen und einen Pflichtverteidiger wählen, der den Fall übernehmen möchte. Seine Kosten übernimmt die Staatskasse. Wer und wann man ein Recht auf einen Pflichtverteidiger hat, ist in § 141 StPO geregelt. Voraussetzung ist, wie erwähnt, eine sog. Notwendige Verteidigung. Ob eine notwendige Verteidigung erforderlich ist, entscheidet das Gericht je nach Verfahrenssituation. Der Anwalt bzw. Pflichtverteidiger ist bei Anwaltszwang auch dann notwendig, wenn der Angeklagte selbst der Ansicht ist keinen Anwalt zu benötigen, bzw. sich selbst verteidigen zu können. Ein Pflichtverteidiger wird u.a. angeordnet bei Verbrechen im Bereich des Sexualstrafrechts. Auch in Fällen bei denen Untersuchungshaft angeordnet wird oder das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann.

Was sind die Aufgaben eines Pflichtverteidigers?

Der Pflichtverteidiger ist nüchterne Kontrollinstanz und somit ein sehr gewichtiges Organ unserer Rechtspflege. Seine Aufgabe als Pflichtverteidiger ist es, die Tat des Beschuldigten unter Berücksichtigung seiner Situation zu verstehen. Nur so kann er dafür sorgen, dass dem Angeklagten vorurteilsfrei und emotionsfrei Recht widerfährt. Vor Gericht verteidigt der Pflichtverteidiger seinen Mandanten u.a., indem er die Gründe für sein Verhalten darlegt. Ziel ist eine gerechte Strafe für den Angeklagten wie es unser Rechtsstaat vorsieht. Dies erreicht er vor allem durch sorgfältige Beweisprüfung, Zeugen- und Opferbefragung. Von seiner Pflichtverteidigung kann ein Pflichtanwalt zum Schutze des Mandanten nur zurücktreten, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Mandanten nachhaltig erschüttert ist. Welche Rechtsgebiete deckt ein Anwalt für Strafrecht ab? Eine Kanzlei für Strafrecht kann in sehr vielen Rechtsgebieten beraten und vertreten. Dabei vertritt sie ihren Mandanten / ihre Mandantin als Kläger ebenso wie als Angeklagter. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann ebenso der Pflichtverteidiger seines Mandanten sein. Geht es um Strafsachen ist es ratsam sich so früh wie möglich um einen Anwalt zu kümmern. Er unterstützt und vertritt seinen Mandanten dann im Ermittlungsverfahren, auch bei Untersuchungshaft bis hin zur möglichen Hauptverhandlung im Strafprozess vor Gericht. Ein Anwalt für Strafrecht kennt Rechtsvorschriften und Gesetze wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BTMG), das Wehrstrafgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz und erarbeitet die beste Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten um die Rechtsfolgen so gering wie möglich zu halten. Weitere betroffene Rechtsgebiete sind u.a. Arztstrafrecht, Sportstrafrecht, Verkehrsrecht, Eherecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht bzw. Arbeitsstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Verwaltungsrecht, Unternehmensstrafrecht uvm. Natürlich vertritt er auch Beamte bei einem drohenden Disziplinarverfahren.