Durch Krimis kennen wir das "Prozedere" in der Strafverfolgung: Erst wird der Beschuldigte vernommen, dann die Anklage erhoben, dann dem Angeklagten der Prozess gemacht. In der Praxis wird dieser Weg von der Staatsanwaltschaft oftmals durch die Zustellung eines Strafbefehls abgekürzt. Sie nimmt dabei ihr Recht in Anspruch, quasi ein "Urteil ohne Verhandlung" erteilen zu dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fall für die Staatsanwaltschaft hinreichend geklärt ist. Inhaltlich kann es sich um die unterschiedlichsten Straftatsbestände handeln: Diebstahl, Geschwindigkeitsüberschreitung, Betrug usw. Im Strafbefehl wird gleich auch das Strafmaß genannt: also z.B. eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Verwarnung usw.
Umgang mit einem Strafbefehl
Wer einen Strafbefehl erhält, muss schnell handeln: Ein Einspruch ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, sich dagegen zu wehren. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung erfolgen, sollte aber immer vollumfänglich sein. D.h. man spricht sich gleichzeitig gegen Straftat und Strafmaß aus.
Hilfe vom Anwalt
Am besten ist es mit einem Strafbefehl sofort zu einem Anwalt zu gehen, der Sie als Strafverteidiger informieren und beraten kann. Übrigens: Nur mit Hilfe eines Strafverteidiger haben Sie noch eine realistische Chance auf einen Freispruch. Denn nur er erhält Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft. Fragen Sie gleich hier einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe. anwaltssuche.de