Alle Bürger, insbesondere vorgeladene Zeugen, müssen das Gericht generell dabei unterstützen, einen Fall aufzuklären, damit ein möglichst korrektes und angemessenes Urteil gesprochen werden kann. Schweigen darf man vor Gericht nur in ganz expliziten Fällen. Wer sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, kann dies aus zwei Gründen zu. Entweder hat das mit dem eigenen Beruf zu tun, der eine Schweigepflicht beinhaltet. Dies ist beispielsweise bei Ärzten, Seelsorger oder Journalisten der Fall. Aber Vorsicht: Auch Ärzte müssen in bestimmten Fällen aussagen, z.B. wenn sie von einem Verbrechen Kenntnis erhalten haben. Ein zweiter Grund für eine Zeugnisverweigerung ist der Umstand, dass der Zeuge mit dem Beschuldigten verwandt ist. So soll unter ihnen Streitigkeiten vermieden werden, die sicherlich dann der Fall wären, würde eine als Zeugin geladene Tochter gegen ihren angeklagten Vater aussagen müssen.
Weitere Ausnahmen von der Regel
Neben der generellen Aussageverweigerung im Sinne des Zeugnisverweigerungsrechts gibt es auch weitere Möglichkeiten vor Gericht schweigen zu können. Das ist zum einen das Auskunftsverweigerungsrecht - also die Verweigerung, bestimmte Fragen zu beantworten, da man sich ansonsten selbst oder Familienangehörige belasten würde. Oder das Aussageverweigerungsrecht, das sich nur auf den Angeklagten bezieht. Bedeutet: Dieser muss in einem Strafverfahren zu der ihm vorgeworfenen Tat nichts sagen, wenn er dies nicht möchte.
Zeugnisverweigerungsrecht findet auch im Verkehrsrecht Anwendung
Bekannt ist das Zeugnisverweigerungsrecht aus dem Strafrecht bei einem Strafverfahren bzw. bei der Hauptverhandlung. Auch im Verkehrsrecht bzw. Ordnungswidrigkeitsrecht wird sich gerne auf dieses Recht berufen. Versuchen die Behörden nach einem Verkehrsverstoß den Fahrzeughalter zu ermitteln, verweisen die Befragten gerne auf das Zeugnisverweigerungsrecht wegen naher Verwandtschaft. Oftmals mit Erfolg und der Verkehrssünder kann nicht ausfindig gemacht werden. Allerdings haben die Behörden noch einen Trumpf im Ärmel: Sie können den Halter dazu zwingen, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.
Merke: Besser nichts sagen und
Tatsächlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass Personen gerade in einem Strafverfahren von sich aus eher mehr Preis geben, als sie müssten, z.B. weil sie "ihre Sicht der Dinge" schildern möchten. Bedenken Sie aber immer: Eine einmal getätigte Aussage - ob bei der Polizei oder vor Gericht - wieder zurückzunehmen, ist sehr schwer.
sofort zum Anwalt
Fordert man Sie in einem Fall auf, eine Aussage zu tätigen oder vor Gericht auszusagen, lassen Sie sich lieber vorab von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Aber auch wenn Ihnen bereits etwas herausgerutscht ist, gehen Sie schnell zum Anwalt. Vielleicht ist es noch nicht zu spät. Kontaktieren Sie jetzt einen versierten Anwalt gleich in Ihrer Nähe - bei anwaltssuche.de
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Rechtsanwalt Torsten Schmidt
Torsten Schmidt Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Strafrecht
· Fachanwalt für Verkehrsrecht
Weinbergstraße 34,
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