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Mit Vorladung immer zum Anwalt - auch wenn Sie unschuldig sind

Letzte Aktualisierung am 01.12.2015 / Lesedauer ca. 1 Minute
Wer eine Vorladung erhält, der bekommt meist einen gehörigen Schock dazu. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und wissen, was jetzt zu tun ist.

Was eine Vorladung ist

Nicht jedes Gespräch mit ermittelnden Polizeibeamten ist gleich eine Vorladung im strafrechtlichen Sinne. Vielmehr bedeutet eine Vorladung, dass Sie im Rahmen einer Straftat verdächtigt werden und Sie deshalb vernommen werden sollen. Konkret: Erhalten Sie eine Vorladung, wissen Sie, dass gegen Sie ermittelt wird.

Ihre Rechte

Oberstes Gesetz: Werden Sie einer Straftat beschuldigt, müssen Sie als Beschuldigter nicht aussagen; Sie dürfen ausdrücklich schweigen. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt war, vor allem wenn Sie im Umgang mit Polizisten oder der Staatsanwaltschaft ungeübt sind.

Sofort zum Anwalt!

Gehen Sie mit der Vorladung immer sofort zum Anwalt, auch dann, wenn Sie sich für unschuldig halten. Er wird Sie kompetent auf das Gespräch mit den Ermittlungsbehörden vorbereiten und alle Rechtsmittel ausschöpfen, die einen mildernden Einfluss auf das Strafmaß haben können bzw. dazu dienen können, dass die Ermittlungen gegen Sie eingestellt werden müssen. Gleich hier finden Sie einen ausgewiesenen Strafrechtsexperten in Ihrer Nähe.
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