Jugendliche sind weder strafunmündig wie Kinder bis 14 Jahren, noch gilt für sie das Erwachsenen-Strafrecht: Für Jugendliche gibt es das Jugendstrafrecht. Der Gesetzgeber behandelt Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren also gesondert – aus einem einfachen Grund.
Warum ein eigenes Gesetz für Jugendliche?
Gerade als Heranwachsender probiert man viel aus - auch verbotene Sachen. Diese "Phase" ist für die allermeisten nur vorübergehend - es geht um den Kick, um die Clique, in der man sich bewegt, um das Rebellieren gegenüber den „spießigen“ Eltern. Für diese eher harmlosen Delikte Jugendlicher (also Schmierereien, Sachbeschädigung, Schwarzfahren, Ladendiebstahl o.ä.) eignet sich laut Gesetzgeber das Erwachsenen-Strafrecht weniger. Bei Jugendlichen steht vielmehr der Erziehungsgedanke im Vordergrund und mit dem Zeigen einer gelben (milderen) Karte sind die meisten Teenager auch wieder auf den Weg gebracht. Klar ist aber auch: Jugendliche können sich nicht auf dem milderen Jugendstrafrecht "ausruhen" und alles einmal "testen"!
Was tun, wenn Ihr Teenager etwas angestellt hat?
Sollte Ihre Tochter oder Ihr Sohn straffällig geworden sein, sollten Sie sich sofort mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zusammensetzen. Je nach Fall kann er entscheidend darauf Einfluss nehmen, dass es bei Ihrem Kind z.B. gar nicht zu einer Verurteilung kommt, sondern die Sache mit Sozialarbeit / Sozialstunden "erledigt" ist und der Fehltritt quasi keine schwereren Auswirkungen für den weiteren Lebensweg Ihres Kindes hat. Kontaktieren Sie hier unverbindlich Ihren Anwalt für Strafrecht und lassen sich die Möglichkeiten in Ihrem Fall erklären.
Rechtsanwalt Dr. Dieter Wigger
Rechtsanwälte Felgemacher Harbring Dr. Wigger GbR Rechtsanwalt und Notar
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