Vorladung erhalten – Wie verhalte ich mich am besten?
© freepik - mko
Der Brief liegt auf dem Tisch, die Unsicherheit ist groß: Vorladung erhalten – und jetzt? Wer vorschnell handelt, kann sich selbst schaden. Ob Beschuldigter oder Zeuge, Rechte und Pflichten unterscheiden sich hier erheblich. Muss man einer Vorladung nachkommen? Was passiert, wenn man zum Vorladungstermin nicht erscheint? Wie läuft eine Vorladung ab? Und warum brauchen Sie jetzt unbedingt einen Anwalt für Strafrecht?
- Was ist eine Vorladung?
- Muss ich einer Vorladung nachkommen?
- Was passiert, wenn ich zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheine?
- Muss ich den polizeilichen Vorladungstermin absagen?
- Wie läuft eine Vorladung ab?
- Wie verhalte ich mich als Beschuldigter bei einer Vorladung richtig?
- Darf ich als vorgeladener Beschuldiger einen Strafverteidiger zur Vernehmung mitnehmen?
- Muss ich als Beschuldigter bei einer Vernehmung eine Aussage machen?
- Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung zu erkennungsdienstlichen Behandlung Folge leisten?
- Worauf muss ich bei einer Vorladung als Zeuge achten?
- Muss ich als Zeuge eine Aussage machen?
- Vorladung erhalten? Jetzt Anwalt für Strafrecht kontaktieren!
- Schon ausgesagt – und jetzt?
- Artikel im Zusammenhang mit dem Thema Vorladung
- Bei Vorladung sofort zum Anwalt - hier finden
- Vorladung - Fragen und Antworten
Was ist eine Vorladung?
Eine Vorladung ist die Aufforderung zum persönlichen Erscheinen zwecks einer Vernehmung in der Regel vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die Vorladung erfolgt meist schriftlich. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Polizei telefonisch eine Vorladung ausspricht.Muss ich einer Vorladung nachkommen?
Bei einer polizeilichen Vorladung besteht weder für einen Beschuldigten, noch für einen Zeugen, eine Pflicht zum Erscheinen. Anders sieht das bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht aus. In diesen beiden Fällen besteht für den Beschuldigten eine Plicht zur Vernehmung zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft hat das Recht Ihr Erscheinen etwa durch eine Festnahme zu erzwingen.Was passiert, wenn ich zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheine?
Wenn Sie den Termin zu einer polizeilichen Vorladung nicht wahrnehmen, hat das keine nachteiligen Konsequenzen. Die Polizei wird Ihr Nichterscheinen in der Akte festhalten und diese an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.Muss ich den polizeilichen Vorladungstermin absagen?
Sie sind nicht verpflichtet den Vorladungstermin bei der Polizei mündlich oder schriftlich abzusagen, auch dann nicht, wenn die Polizei Sie darum in der Vorladung bittet. Möchten Sie aus Gründen der Höflichkeit den Termin dennoch absagen, sollten Sie dies schriftlich tun, um sich nicht der Gesprächssituation mit einem Ermittler auszusetzen.Wie läuft eine Vorladung ab?
Eine Vorladung erfolgt in der Regel schriftlich. Im Schreiben erfahren Sie als Beschuldigter welcher Straftat Sie sich verdächtig gemacht haben. Zudem wird Ihnen Ort, Datum und Uhrzeit der Vernehmung mitgeteilt. Die polizeiliche Vernehmung beginnt damit Ihnen die vorgeworfene Tathandlung darzulegen und den Geschädigten mitzuteilen. Sie werden über Ihre Rechte als Beschuldigter nach § 163a Strafprozessordnung belehrt. Danach steht es Ihnen frei, sich zu den Beschuldigungen zu äußern oder zu schweigen. Sie haben das Recht jederzeit einen Strafverteidiger zur Vernehmung mitzubringen oder hinzuzuziehen. Als Beschuldigter können Sie zur Entlastung einzelne Beweisanträge stellen. Entscheiden Sie sich zur Sache auszusagen, werden Ihre Angaben zu Protokoll gegeben und Ihnen nach der Vernehmung zur Unterschrift vorgelegt.Wie verhalte ich mich als Beschuldigter bei einer Vorladung richtig?
Mit einer Vorladung erfahren Sie als Beschuldigter in der Regel zum ersten Mal davon, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Die Vorladung zu einer Vernehmung kann von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Die vernehmenden Polizisten sind in ihren Vernehmungsmethoden bestens geschult und entlocken Ihnen in einer scheinbar entspannten Gesprächsatmosphäre Informationen, die in einem späteren Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden können. Insbesondere sollten Sie sich nicht überschätzen und glauben, Sie könnten die Vorwürfe selbst widerlegen. Die Ermittlungen gegen Sie wären nicht eingeleitet worden, wenn nicht schon ein handfester Anfangsverdacht vorliegen würde. Das gleiche gilt bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft. Hier besteht für Sie nur die Pflicht Ihre Identifikation zu ermöglichen, also Name, Adresse, Geburtsdaten mitzuteilen. Weigern Sie sich diese Angaben zu machen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit!Darf ich als vorgeladener Beschuldiger einen Strafverteidiger zur Vernehmung mitnehmen?
Wer als Beschuldiger eine Vorladung erhält, darf seinen Strafverteidiger zur Vernehmung mitnehmen.Muss ich als Beschuldigter bei einer Vernehmung eine Aussage machen?
Die kurze Antwort lautet: Nein! Als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich keine Aussage machen. Als Beschuldigter gelten Sie, wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Verdacht besteht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie besondere Rechte, vor allem das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist ein zentrales Element eines fairen Strafverfahrens. Erhalten Sie eine Vorladung durch die Polizei, besteht für Sie keine Pflicht zur Vernehmung zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Sie dürfen die Aussage vollständig verweigern. Auch ein Nichterscheinen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ist die Lage anders. Hier besteht eine Erscheinungspflicht, aber eine Aussagepflicht besteht deshalb nicht. Sie müssen also erscheinen, dürfen aber weiterhin schweigen oder erklären, dass Sie sich zunächst mit einem Anwalt beraten möchten. Als Beschuldigter müssen Sie lediglich sogenannte Personalien angeben, etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift. Zu Tatvorwürfen, Hintergründen oder Abläufen müssen Sie keine Angaben machen. In der Praxis gilt oft, dass Schweigen der sicherste Weg ist, zumindest zu Beginn des Verfahrens. Sie sollten auch nicht den häufigen Irrtümern unterliegen, dass Schweigen schuldig wirkt. Schweigen darf nicht negativ gewertet werden. Sie sind auch nicht verpflichtet Ihre Unschuld zu beweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung.Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung zu erkennungsdienstlichen Behandlung Folge leisten?
Im Gegensatz zur Vorladung zu einer Vernehmung, ist eine Vorladung zu erkennungsdienstlichen Behandlung Folge zu leisten. Erscheint der Vorgeladene nicht, kann die Polizei unmittelbaren Zwang zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung anwenden. Der Vorgeladene muss aber nur Maßnahmen zu erkennungsdienstlichen Behandlung dulden, an denen er nur passiv mitwirken muss. Muss der Vorgeladene aktiv für die Behandlung werden, etwa um eine Schriftprobe abzugeben, kann er dazu nicht gezwungen werden und es ist dem Vorgeladenen nicht anzuraten dies freiwillig zu tun. Das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 6 L 63/06) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Polizei im Rahmen einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung dem Vorgeladenen nicht unter Anwendung von Zwang Speichelproben entnehmen darf. Gegen den Vorgeladenen wurde im konkreten Fall wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, der Verbreitung pornographischer Schriften an Personen unter 18 Jahren, der Beleidigung sowie der Bedrohung förmlich ermittelt. Laut Gericht dürfen nur Staatsanwälte und Richter eine zwangsweise Entnahme einer Speichelprobe anordnen.Worauf muss ich bei einer Vorladung als Zeuge achten?
Auch Zeugen einer Straftat dürfen von den Ermittlungsbehörden vorgeladen werden, da diese schließlich zur Aufklärung der Straftat verpflichtet sind. Dabei müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten, einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts aber sehr wohl.Muss ich als Zeuge eine Aussage machen?
Eine Vorladung als Zeuge kommt oft unerwartet und sorgt für Unsicherheit. Viele Betroffene fragen sich: Muss ich erscheinen? Muss ich aussagen? Und welche Rechte habe ich als Zeuge überhaupt? Sie gelten als Zeuge, wenn Sie selbst nicht beschuldigt werden, aber zu einem Sachverhalt Angaben machen können, der für ein Strafverfahren relevant ist. Das können eigene Beobachtungen, Gespräche oder sonstige Wahrnehmungen sein. Wichtig zu wissen: Ihre Rolle kann sich im Verfahren ändern, etwa dann, wenn sich ein Tatverdacht gegen Sie ergibt. Als Zeuge müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Anders bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Hier besteht eine Pflicht zum Erscheinen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben drohen Ordnungsgeld oder Vorführung. Als Zeuge sind Sie zudem verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, wenn keine Zeugnisverweigerungsrechte bestehen. Falschaussagen oder bewusstes Verschweigen können strafbar sein. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht etwa, wenn der Beschuldigte ein naher Angehöriger ist oder Sie sich selbst durch die Aussage belasten würden. Das Recht, sich nicht selbst zu belasten, gilt auch für Zeugen und hat hohe Bedeutung. Angaben zur Person müssen Zeugen machen, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf. Auch Zeugen dürfen einen Anwalt mit zur Zeugenvernehmung bringen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Sachlage unklar ist, eine eigene Belastung nicht ausgeschlossen werden kann oder komplexe oder sensible Fragen gestellt werden können. Der Anwalt darf Sie beraten und darauf achten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.Vorladung erhalten? Jetzt Anwalt für Strafrecht kontaktieren!
Sobald Sie eine Vorladung zu einer Vernehmung in den Händen halten, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Er berät Sie, wie Sie sich jetzt am besten verhalten und fordert umgehend Akteneinsicht, um herauszufinden was Ihnen genau vorgeworfen wird. Danach wird er zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwerfen und Sie in jedem Stadium der Ermittlungen kompetent und erfahren beraten und vertreten. Oft gelingt es einem Strafverteidiger schon in dieser Ermittlungsphase bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken.Schon ausgesagt – und jetzt?
Was ist, wenn Sie den Termin zur polizeilichen Vernehmung bereits wahrgenommen und zur Sache ausgesagt haben? Kontaktieren Sie auch in diesem Fall schnellst möglich einen Anwalt für Strafrecht. Er fordert Akteneinsicht und prüft, ob das Ermittlungsverfahren korrekt abgelaufen ist oder ob Verfahrensfehler gemacht wurde. Vielleicht wurden Sie nicht ausreichend über Ihre Rechte belehrt schweigen zu dürfen oder einen Strafverteidiger hinzuziehen zu können. Dies könnte zu einem Beweisverwertungsverbot Ihrer Aussage führen. Möglich ist auch, dass die Polizei Sie bei der Befragung getäuscht hat oder Sie aufgrund von Drohungen Aussagen getätigt haben. Auch dies würde zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie schnell die Unterstützung eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch.Artikel im Zusammenhang mit dem Thema Vorladung
Bei Vorladung sofort zum Anwalt - hier finden
Anwalt für Strafrecht
Vorladung - sofortige Hilfe vom Anwalt
Hier finden Sie schnell zu einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht und können sich umfassend über die weiteren Schritte informieren. Falls Sie Beratung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir, Ihr Anliegen im Kontaktformular bereits zu schildern und sich unverbindlich zurückrufen zu lassen. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin kann sich dann optimal vorbereiten und Sie effektiv zu Ihrem Rechtsfall und den möglichen Kosten beraten.
Vorladung - Fragen und Antworten
Eine Vorladung ist eine Einladung zu einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung.
+ Vorladung wie verhalten?Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. Dieser berät Sie kompetent und erfahren, wie Sie sich jetzt richtig verhalten.
+ Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht auf und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.
+ Wie läuft eine Vorladung bei der Polizei ab?Lesen Sie dazu mehr in unserer Checkliste.
+ Wie verhalten bei Vorladung Polizei?Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie in jedem Fall schweigen und eine Aussage vermeiden.
+ Was bedeutet Vorladung als Beschuldigter?Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsbehörden möchten Sie zu den Ihnen vorgeworfenen Straftaten vernehmen.
+ Was bedeutet Vorladung als Zeuge?Die Ermittlungsbehörden möchten Sie als Zeuge einer Straftat vernehmen.
+ Was bedeutet Vorladung zur Erörterung?Dieser Begriff hat keine juristische Bedeutung. Es handelt sich auch hier entweder um eine Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung.
erstmals veröffentlicht am 26.06.2019, letzte Aktualisierung am 04.02.2026
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Strafrecht

