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Körperverletzung: Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist möglich
Letzte Aktualisierung am 21.09.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Was eine Körperverletzung ist
- Strafbemessung
- Arten und Strafbemessung der Körperverletzung
- Anklage Körperverletzung: Wie sollten Sie sich verhalten?
- Opfer eines Gewaltakts: Was sollten Sie tun?
Was eine Körperverletzung ist
Durch eine Körperverletzung wird das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt. Neben der "klassischen" Körperverletzung - der Täter bricht seinem Opfer einen Arm - gilt auch als Körperverletzung, wenn das Opfer seelisch verletzt wird, d.h. es muss nicht unbedingt äußerlich ein Schaden zu sehen sein. Dieser Umstand macht die Beweisführung und die Strafbemessung gleichermaßen schwierig. Viele Menschen bringen aus diesem Grund, die Körperverletzung gar nicht erst zur Anzeige. Doch auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis nicht unüblich: dass schnell der Vorwurf der Körperverletzung im Raum steht, obwohl dies gar nicht zutrifft. Ähnliche Schwierigkeiten, vor allem in der Beweisführung, gibt es bei den Vorwürfen Beleidigung, Mobbing, Nötigung oder Stalking. Trotzdem: Körperverletzung ist eine Straftat und wenn diese bewiesen ist, kann die verhängte Strafe für den Täter durchaus schmerzhaft sein.Strafbemessung
Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Strafe bei einer Körperverletzung nach der Schwere der Verletzung und der Schwere der ausgeführten Handlung. Auch Aussageverhalten, das Verhalten nach der Tat (ist etwa versucht worden, den Schaden wieder gut zu machen) oder das Vorstrafenregister spielen eine erhebliche Rolle. Das Strafmaß reicht von drei Monaten bis zu zehn Jahren.Arten und Strafbemessung der Körperverletzung
Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher, gefährlicher, schwerer, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Körperverletzung. Allen gemein ist, dass eine körperliche Misshandlung oder die Schädigung einer anderen Person vorliegt. Die verschiedenen Arten im Überblick:- einfache oder vorsätzliche Körperverletzung: Es liegt eine körperliche Misshandlung oder eine Schädung der Gesundheit vor. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- gefährliche Körperverletzung: Verwendung einer Waffe, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftliche Tat in der Gruppe oder lebensbedrohende Behandlung (ungeschützter Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten z.B.). Strafmaß: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe
- schwere Körperverletzung: Schwerer Schaden beim Opfer, etwa Verlust eines oder mehrerer Sinnesorgane, entstelltes Äußeres oder Verursachen einer Behinderung. Strafmaß: ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe
- fahrlässige Körperverletzung: meist beim Autounfall im Straßenverkehr der Fall. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre
- Achtung: Je nach Ausführung eines Schlages und Schwere der Verletzung bei Opfer kann ein Schlag auf dem Kopf mit Hilfe eines schweren Gegenstands (Eisenstange, Maßkrug) auch als versuchter Mord oder versuchter Totschlag gewertet werden