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Kaufrecht kurzgefasst
Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Trotzdem gibt es im BGB §§ die eingehalten werden müssen. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.
Pflichten für Käufer und Verkäufer
Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware an den Käufer zu übergeben und damit auch das Eigentum an ihn zu übertragen. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Die Mängelrüge
Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Der Käufer hat die Ware wie vereinbart abzunehmen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Lassen Sie sich in anstehenden Angelegenheiten des Kaufrechts von einem Fachmann beraten.