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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Kaufrecht in Berlin Spandau

Rechtsanwalt Andreas König Berlin
Rechtsanwalt Andreas König
Ackerstraße 18, 13585 Berlin
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Andreas König, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht in Berlin . Bei allen Fragen rund um das Mietrecht und weitere Rechtsgebiete bin ich Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner. Lassen Sie mich Ihnen in diesem weitgefächerten Themenfeld bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich sein. Sie können mich jederzeit erreichen. Hinterlassen Sie einfach eine Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ich melde mich dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Was kann ich Ihnen bieten?. Ich bin seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1991 ein engagierter und kompetenter Rechtsanwalt. Durch meine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen garantiere ich Ihnen eine Beratung, die stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist. Profitieren Sie von meiner langen und intensiven Berufserfahrung! Das Mietrecht – mein Spezialgebiet. Sie haben eine unverhältnismäßige Mieterhöhung erhalten oder Ihr Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten für fragliche Schönheitsreparaturen zu übernehmen? Sie möchten eine Räumungsklage durchsetzen? ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Berlin Spandau
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. Beide Parteien haben laut BGB Rechte aber auch Pflichten. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Fehlt der Ware eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft, so nennt man dies einen Mangel. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Kaufrecht.

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